Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.99
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besorgen, die dafür da sind - eben eine
Bank.
Die Ausfallshaftung ist kein neues Risiko
für die Stadt Innsbruck. Dieses Risiko
mussten wir bei der derzeitigen Form auch
schon übernehmen.
Durch die Bonität der Landeshauptstadt
Innsbruck, kann ein niedriger Zinssatz
verhandelt werden.
Durch die Vergabe über eine Bank wird
die Zielgruppe direkt angesprochen.
Derzeit wissen dies nur wenige oder gar
nur jene, die von ganz speziellen Institutionen mobilisiert werden.
Die Bonitätsprüfung des Darlehenswerbers kann durch eine Bank viel treffsicherer eingeschätzt werden als durch diesen
Darlehensausschuss.
Als Beispiel könnten die Jungunternehmerkredite dienen, bei denen eine
ähnliche Vorgangsweise gewählt wurde.
Auch die Marktgemeinde Telfs geht seit
geraumer Zeit einen ähnlichen Weg.
Hilfe muss dort einsetzen, wo sie benötigt
wird und sie sollte rasch verfügbar sein. Es
ist auch ein Schritt zur Eigenständigkeit,
wo sich der Kreis schließt, wenn wir seit
Jahren fordern, dass bereits 18-jährige
Bürgerinnen bzw. Bürger Zugang zu
städtischen Mietwohnungen haben
müssen.
39.6
I-OEF 19/2007
Josef-Schraffl-Straße, Errichtung
einer Ausweiche zwischen den
Häusern Nr. 2a und 12 (GR Abenthum)
GR Abenthum: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
In der Josef-Schraffl-Straße zwischen den
Häusern Nr. 2a und 12 soll die Machbarkeit einer Ausweiche geprüft werden.
Abenthum e. h.
Beim Zusammentreffen von zwei mehrspurigen Fahrzeugen zwischen den
Häusern mit der Nr. 2a und 12 kommt es
in der Josef-Schraffl-Straße regelmäßig zu
erheblichen Verkehrsproblemen.
GR-Sitzung 22.2.2007
Die Straßenbreite erlaubt in diesem
Bereich kein gleichzeitiges Passieren von
zwei Fahrzeugen. Die Errichtung einer
Ausweiche würde wesentlich zur Verkehrssicherheit und Verkehrsflüssigkeit für
alle Verkehrsteilnehmer beitragen. Die
sich dafür anbietende Grundstücksfläche
der Gp. 698/14 steht im Eigentum der
Landeshauptstadt Innsbruck.
Ein entsprechender Straßenplanauszug ist
dem Antrag als Anlage beigefügt.
39.7
I-OEF 20/2007
Hörtnaglstraße, nordseitige
Straßenverbreiterung im Bereich
der Häuser Nr. 1 bis 21 zur Verbesserung der Sicherheit von
Fußgängern (GR Abenthum)
GR Abenthum: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
In der Hörtnaglstraße im Bereich der
Häuser Nr. 1 bis 21 soll die Machbarkeit
einer Straßenverbreiterung (nordseitig) zur
Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern geprüft werden.
Abenthum e. h.
In der Hörtnaglstraße im Bereich der
Häuser Nr. 1 bis 21 kommt es beim
Aufeinandertreffen von zwei mehrspurigen
Fahrzeugen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Erschwerend kommt hinzu, dass dieser
Straßenabschnitt auch von den IVBBussen der Linie "A" befahren wird. Dieser
Straßenabschnitt wird auch von vielen
schulpflichtigen Kindern auf ihrem
täglichen Weg in die Volksschule Allerheiligen benützt.
Eine Verbreiterung der Straße würde
wesentlich zur Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilnehmer beitragen.
Ein entsprechender Straßenplanauszug
wird dem Antrag als Anlage beigefügt.