Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.138

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Fehlzeitmanagement, Urlaubsplanung, Erfassung der Krankenstände
etc. als sinnvoll erachtet worden.
Seitens des Referates Besoldung wurde ins Treffen geführt, dass beim
Unterabschnitt „Gemeinderat“, dem in langjähriger Gepflogenheit auch
die Personalkosten der MitarbeiterInnen der anderen politischen Büros
zugeordnet waren, entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) dem Grunde nach nur Funktionsgebühren
aller Art einschließlich Reisekosten, Sitzungsgelder etc. der Mandatare
zuzurechnen sind, die erbrachten Personalleistungen in den Sekretariatsbereichen des (der) Bürgermeister(s) hingegen grundsätzlich bei
den Verwaltungszweigen zu erfassen wären, denen das Personal angehört oder für die es vorwiegend tätig ist. Hiefür ist der Unterabschnitt 010 – „Zentralamt“ maßgeblich.
3)

„Ergeben sich Einsparungspotentiale dadurch, zusätzliche Dienstposten zu schaffen und dafür weniger Mehrleistungen abzugelten?“

Im Zuge der Anfragebeantwortung wurde dies verneint, weil die Steigerung nicht auf eine effektive Erhöhung der Mehrleistungen, sondern
auf die gestiegene Anzahl der Dienstposten bzw. der bei der Stabsstelle
verrechneten MitarbeiterInnen zurückzuführen ist. Korrespondierend
dazu waren aber beim Teilabschnitt 000000 – „Gemeinderat“ entsprechende Einsparungen zu verzeichnen und sind die betreffenden Voranschlagsposten dort nunmehr niedriger budgetiert.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung allerdings festgestellt, dass auf dem genannten Teilabschnitt immer noch einige für
politische Mandatare tätige (Sekretariats)MitarbeiterInnen personalkostenmäßig erfasst sind. Lt. Auskunft des für die Kostenrechnung verantwortlichen Mitarbeiters im Amt für Rechnungswesen der Magistratsabteilung IV ist dieser Umstand darauf zurückzuführen, dass die betreffenden MitarbeiterInnen irrtümlich kostenstellenmäßig mit dem
UA 000000 – „Gemeinderat“ verknüpft worden sind. Eine Bereinigung
dieses Fehlers wird aber umgehend in die Wege geleitet werden.
4)

„Ergeben sich gesamthafte Einsparungspotentiale durch
Einsparungen von Tätigkeiten in der Stabsstelle Bürgermeister, die auch durch andere Dienststellen des Stadtmagistrates im Rahmen ihrer Tätigkeit erledigt werden
könnten?“

Prinzipiell sieht die betroffene Dienststelle keine Einsparungspotentiale,
außer man würde eine grundsätzliche Auslagerung gewisser Tätigkeiten, wie bspw. Pressearbeit, Kongressorganisation etc. in andere
Dienststellen oder im Wege zivilrechtlicher Vereinbarungen, wie Aufträge, Werk- und/oder Konsulentenverträge überhaupt außer Haus in Betracht ziehen. Dies könne aber nur bedingt sinnvoll sein, weil die derzeit gehandhabte Vorgangsweise eine klare und saubere Trennung

Zl. KA-00863/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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