Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.57
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- 803 -
Der Abänderungsantrag von GR Heis ist
wesentlich und deshalb wird er von uns
unterstützt. Ich war damals einer der
wenigen, die beim Behördenverfahren
dabei waren und damals war das bei der
Verhandlung hinsichtlich der "Hungerburgbahn-Neu" ein sehr maßgeblicher
Punkt. Ich wundere mich, dass man jetzt
wieder ein Behördenverfahren macht.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Zur
tatsächlichen Berichtigung! Es gibt ein
Genehmigungsverfahren und ein Betriebsabnahmeverfahren. Das ist rechtlich
so und nichts Besonderes.
GR Mag. Kogler: Danke für die Aufklärung! Damals wurden sehr massiv die
Bereiche hinsichtlich des Lärms angesprochen sowie diesbezügliche Auflagen
diskutiert und - so denke ich - auch
beschlossen.
Wenn diese maßgeblichen Auflagen zwar
beschlossen aber bis jetzt nicht umgesetzt
worden sind, ist es schon legitim, dass es,
was das Geld betrifft, von Seiten der Stadt
Innsbruck einer politischen Gewichtung in
Richtung Lärmemissionen im Minimum
bedarf.
Wie gesagt, es ist ein "Learning by Doing".
Ich denke, dass wir die "HungerburgbahnNeu" in positiver Weise bestmöglich
ausnützen sollten; insbesondere für die
Bevölkerung der Hungerburg. Ich denke,
dass das eine oder andere noch dazukommen wird. Vielleicht kommt doch
einmal der Nachtskilauf auf der Nordkette.
Das Freizeitticket wurde ja auch integriert.
Im Zuge der Zeit wird man noch auf
einiges draufkommen und wird das auch
noch optimieren.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Nur
zur Kenntnis! Es ist immer so, dass im
Betriebsabnahmeverfahren dann die
tatsächliche Lärmerregung zu prüfen ist
bzw. geprüft werden muss. Vorher wird
eine Prognose abgegeben und dann wird
realiter festgestellt, ob diese auch
zutreffend ist. Deshalb macht dies
durchaus Sinn.
GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Ich gehöre
zu jenen unserer Fraktion, die damals
gegen die "Hungerburgbahn-Neu"
gestimmt hat. Ich betreibe keine Kindesweglegung, sondern würde im Gegenteil
GR-Sitzung 22.11.2007
behaupten, ich habe dieses Kind adoptiert.
Weil ich dieses Kind adoptiert habe,
behandle ich es trotzdem ganz genau
gleich wie meine anderen Lieblingskinder.
Ich darf trotzdem nüchtern abwägen, ob
das, was ich bekomme, auch das ist, was
ich ausgebe.
Es spricht schon sehr für sich, wenn ich
sage, dass jene Betriebszeit der Linie "J",
und zwar von zirka 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr,
uns so viel Geld kostet, wie die "Hungerburgbahn-Neu" in dreieinhalb Stunden und
am Wochenende nur in einer Stunde
kosten soll.
Daher darf man schon fragen, ob man
nicht die Betriebszeiten der Linie "J"
ausdehnen bzw. den Takt verdichten
sollte. Würde das den Menschen nicht
mehr bringen? Oder soll man dem
Wunsch, den StRin DR.in Pokorny-Reitter
angesprochen hat, dass die "Hungerburgbahn-Neu" eine ordentliche Öffentliche
Personennahverkehrs-Funktion hat,
nachgeben und dafür so viel Geld
hinlegen, bis wir es ausprobiert haben und
wissen, ob es etwas bringt oder nicht.
GR Haller hat gemeint, dass sich die
Touristinnen bzw. Touristen schwer tun
werden, in den Betriebszeiten nach
Besuch des Stadtzentrums auf die
Hungerburg hinauf- bzw. herunterzukommen. Wenn dem so ist, soll es bitte
jemand anderer bezahlen, denn dann fällt
es sicherlich nicht in den Bereich der
Öffentlichen PersonennahverkehrsFunktion, die wir jetzt finanzieren wollen.
Bei ganz nüchterner Betrachtung sollen
wir das Geld für die Leute auf der
Hungerburg beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) woanders und nicht
für den Zukauf von zusätzlichen
Betriebszeiten ausgeben.
Eine kleine Randbemerkung noch, ohne
"kleinlich" wirken zu wollen. Die Behörde
schreibt vier Mitarbeiter vor und es werden
in der Kalkulation sechs Mitarbeiter
berechnet. Wir kaufen eine zusätzliche
Betriebszeit von 15 %, müssen aber bei
den gesamten Kosten 20 % übernehmen.
Ich glaube man ist nicht kleinlich, wenn
man sagt, dass auch diese Kalkulation
nicht 100 %ig fair ist. Es wird, Wagniszuschlag hin oder her, nicht um Hausecken