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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.197

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Arbeitspartie herangezogen wurde. Es konnte so zwar der Anteil an Schlechtwetterstunden reduziert werden, jedoch stiegen dadurch die Allgemeinkosten beider Baufelder.
In dem der Kostenschätzung zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnis aus dem Jahre 1998 bewegten sich die Massen bzw. Preise der Positionen im LV teils weit ab von
den tatsächlich in Rechnung gestellten. Eine Schätzung der allg. Bauauslagen mit lediglich 4,4% der Gesamtkosten war viel zu nieder angesetzt, was seitens der WLV in
der Stellungnahme bestätigt wurde.
Seitens der Kontrollabteilung wurde die Frage aufgeworfen, ob die Vergabe von Projekten im nicht hochalpinen Gelände an Dritte aus finanzieller Sicht sinnvoll wäre. Die
technische Oberleitung könnte bei der WLV verbleiben, um dementsprechendes
Fachwissen im Baufeld zu erhalten. Seitens der WLV wurde darauf entgegnet, dass
auch Fremdvergaben sich nach den finanziellen Mitteln richten müssten und die Gebietsbauleitung noch 67 weitere Gemeinden zu betreuen hätte. Eine Bindung von
mehr als einem Drittel des Jahresbudgets in nur einem Baufeld wäre deshalb unverantwortlich. Bezüglich der finanziellen Mittel verwies die Kontrollabteilung auf die in
der Stellungnahme der Abteilungsleitung der MA III genannte Möglichkeit der Vorfinanzierung durch die Stadtgemeinde Innsbruck. Weiters sollten lt. Stellungnahme der
Abteilungsleitung Bauwerke dieser Art (Stahlbeton) und Dimension (welche ohne besondere Kenntnisse der Arbeiten im Hochgebirge von Fremdfirmen errichtet werden
können) zwecks Kostenreduktion ausgeschrieben und vergeben werden.
Bei der Realisierung der zweiten Baustufe (oberes Bremsbauwerk) erscheint eine Kostenüberschreitung wahrscheinlich, da unter denselben Voraussetzungen gearbeitet
wird. Gemäß Niederschrift der Projektgenehmigung vom Mai 1998 sollten die technischen Maßnahmen einer (Zwischen-) Kollaudierung zugeführt werden und bei dieser
Gelegenheit über die Realisierung der zweiten Baustufe befunden werden.
Zur jetzigen Einschau teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft mit, dass eine Kollaudierung noch nicht stattgefunden habe, jedoch würde die WLV seitens des Amtes
auf die Niederschrift der Projektsgenehmigung hinsichtlich der Durchführung einer
Kollaudierung hingewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung „Straßenbahnhaltestellen,
Um- bzw. Neubau im Zuge des Straßenbahnkonzeptes“
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung „Straßenbahnhaltestellen, Umbzw. Neubau im Zuge des Straßenbahnkonzeptes“, Zl. KA-04321/2007, wurde am
18.7.2007 fertig gestellt. Die Umrüstung auf neue Niederflurfahrzeuge mit einer
Wagenkastenbreite von 2,4m bei gleicher Spurbreite verlangte die Adaption der Haltestellenanlagen. Um einen fast niveaufreien Einstieg zu ermöglichen wurden die

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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