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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.16

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Nachdem, was sich hier in den vergangenen Jahren an Auf und Ab ergeben hat, ist
man wahrscheinlich entsprechend
argwöhnisch geworden und sichert sich
juristisch ab, wobei das vielleicht auch
nicht immer hilft.
Im Prinzip geht es zum einen darum, die
Entsorgungssicherheit in den nächsten
zwei bzw. drei Jahren zu gewährleisten.
Das wurde ausgeschrieben, bis die
mechanische Abfallbehandlungsanlage
(MA) in Betrieb geht. Das zweite ist die
Unterstützung und die Vereinbarung über
die mechanische Abfallbehandlungsanlage (MA). Das dritte ist, dass wir das Land
Tirol bei der Errichtung der thermischen
Behandlungsanlage unterstützen.
Die Bürgerinnen bzw. Bürger interessieren
eigentlich nur zwei Dinge: Zum einen,
dass die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist, damit es nicht zu solchen
Situationen wie in Italien kommt. Wichtig
ist, dass die Abfälle entsprechend entsorgt
werden und das ist mit diesem Vertragswerk sicherlich gewährleistet.
Das zweite ist - das ist schon eine etwas
spannendere Frage -, wie die betriebswirtschaftliche Situation der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) ist. In diesem
Zusammenhang stellt sich auch die Frage
hinsichtlich der Müllgebühren. Diese Frage
wird hier natürlich nicht beantwortet, wobei
jedoch davon ausgegangen werden kann,
dass die Preissituation bei der Verwertung
in thermischen Anlagen so ist, dass durch
den Entfall des ALSAG-Beitrages, der
derzeit über 40 % der Deponiekosten mit
€ 87,-- ausmacht, wir jedenfalls einen
Preis haben werden, der zumindest nicht
höher ist bzw. sich vielleicht sogar etwas
verringert.
Ich habe auch gesagt, dass uns sowie das
Land Tirol - nachdem das Land Tirol fast
zur Hälfte beteiligt ist - die betriebswirtschaftliche Situation der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) interessieren
muss. Hier hat die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ursprünglich schon
zirka € 3 Mio in die mechanischbiologische Abfallbehandlungsanlage
(MBA) und dann in die mechanische
Abfallbehandlungsanlage (MA) investiert.
Wir haben das alles vorfinanziert und es
kann nicht sein, dass jetzt die Innsbrucker
GR-Sitzung 27.3.2008

Kommunalbetriebe AG (IKB) auf diesen
Kosten sitzen bleibt. Irgendwann einmal
müssen die Kosten angelegt und von den
Bürgerinnen bzw. Bürgern getragen
werden. Das Land Tirol hat gemeint, dass
eine große Gesellschaft gebildet wird und
diese Kosten eingebracht werden. Davon
steht natürlich in dieser Vereinbarung
nichts und deshalb ist das noch zu klären.
Es gibt Einwendungen, wenn es wider
Erwarten rechtlich nicht möglich sein
sollte, den Müll ins Ausland zu verbringen,
weil das Vergabeverfahren bis Ende des
Verfahrens nicht abgeschlossen werden
kann. Es ist dann also noch offen, was
man mit dem Müll machen wird. Irgendetwas muss mit dem Müll geschehen.
Vielleicht kann man den Müll zwischenlagern, was auch in vielen Fällen geschieht
oder man verbringt ihn rechtswidrig. Auch
diese Frage ist nicht geklärt.
Ein Punkt in diesem Vertrag ist nicht
ausreichend definiert. Auf Seite 6 "Vorzeitige Vertragsauflösung" heißt es wie folgt:
"Das Land Tirol ist aus wichtigem Grund
insbesondere dann zur Auflösung
berechtigt, wenn die Kosten der Umladestation betriebswirtschaftlich unangemessen sind."
Deshalb ist die Frage zu stellen, wer das
beurteilt und was betriebswirtschaftlich
unangemessen ist. Wenn hier Kosten
anfallen, werden diese ja nachgewiesen
werden können. Das ist eigentlich ein
Auflösungsgrund, der für mich nicht
nachvollziehbar ist. Wenn man hineinschreibt, dass die nachzuweisenden
angemessenen Kosten auf die Müllgebühr
umzulegen oder vom Land Tirol zu
bezahlen sind, dann ist es klar, aber wenn
sie unangemessen sind, braucht sie das
Land Tirol nicht zu bezahlen und deshalb
muss man den Vertrag nicht gleich
aufkündigen. Das ist eine Formulierung,
die mir etwas sonderbar erscheint.
Ein weiterer Punkt ist nicht ganz geklärt
und es wäre wünschenswert, wenn es im
Vertrag stehen würde: Es fällt bei der
thermischen Verwertung im Ausland
Schlacke an, die wir ganz gerne wieder für
das Ahrental hätten, um dieses zu
verfüllen und nicht so genannte Stranded
Investments getätigt zu haben. Es besteht