Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.35
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19.
III 9482/2007
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HU- B1/1,
Hungerburg, Bereich des gewidmeten Baugebietes und der
Sonderflächen beidseitig der
Höhenstraße, Gramartstraße und
des Hungerburgweges, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, 3. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind dreizehn Stellungnahmen
eingegangen. Drei weitere schriftliche
Stellungnahmen sind verspätet eingegangen und wurden mitbehandelt. Alle
Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich umfassen die Stellungnahmen
Einsprüche gegen den Verlauf einzelner
Straßen- und Baufluchtlinien, Anträge um
Erhöhung der Festlegungen von absoluten
Höhen von Gebäuden sowie um punktuelle Erhöhung der Dichtefestlegungen und
der maximalen Bauplatzgröße. Die
Stellungnahmen wurden eingehend
behandelt und konnten im vorliegenden
dritten Bebauungsplanentwurf teilweise
berücksichtigt werden. Der ausführliche
Bericht liegt dem Akt bei.
Ich möchte den Gemeinderat informieren,
dass es vor der Sitzung des Gemeinderates eine Sitzung des Bauausschusses
gegeben hat, wo wir uns mit den Einsprüchen auseinander gesetzt. Ich möchte
schon bedauern, aber das ist ein Faktum,
dass wir auf der Hungerburg Mitte der 90er Jahre sehr breite Bürgerdiskussionen
geführt haben. Interessant war, dass die
Leute auf der Hungerburg, außer im
Kernbereich, wo generell eine höhere
Dichte schon immer vorgesehen war, in
den Randbereichen die Einfamilien-,
Kleinhausstruktur oder vielleicht noch
Reihenhäuser zulassen wollen, aber
gegen größere Projekte sind.
Es gab auch im Bauausschuss eine
Gegenstimme. Ich weiß nicht, ob GR
Buchacher deshalb gegen den Plan
gestimmt hat. Im Städteentwicklungskonzept von 1997 war eine Dichte von 0,35
vorgesehen, allerdings der gültige
Bebauungsplan, der dort nicht geändert
worden ist, hat eine Dichte von 0,5
GR-Sitzung 24.4.2008
vorgesehen. Der Bebauungsplan wird
sozusagen bei einem eingereichten
Projekt konsumiert, auch noch einmal mit
einer Veränderung im Projekt. Das wird
wahrscheinlich zu Diskussionen führen,
weil die Leute auf der Hungerburg eine
geringe Dichte wollen. Das Projekt, wenn
man es isoliert betrachtet, kann sicher ein
schönes Projekt werden. Es stellt sich
immer die Frage, welche Tricks man dann
noch in der Ausführung anwendet, ob
etwas bei gleicher Fläche größer oder
kleiner erscheint, als es dann tatsächlich
ist.
Das wollte ich ergänzend dazu sagen.
Aber insgesamt, glaube ich, sieht man
schon, wenn jetzt der dritte Entwurf
aufgelegt wird, dass man sich sehr stark
mit den Einsprüchen der Anwohner auf
der Hungerburg auseinandersetzt und
dass man versucht, größtmöglich auf die
Wünsche einzugehen. Ein Bebauungsplan, der ein großes Gebiet bearbeitet, hat
es immer in sich, dass er nie alle Leute zu
100 % zufrieden stellt. Wenn der überwiegende Teil der Bevölkerung zufrieden ist,
dann ist man doch wieder einen großen
Schritt weitergekommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Buchacher):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
GR Grünbacher, 1 Stimme, gegen GR
Buchacher und GR Weber; 2 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
24.4.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU- B1/1,
Hungerburg, Bereich des gewidmeten
Baugebietes und der Sonderflächen
beidseitig der Höhenstraße, Gramartstraße und des Hungerburgweges, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, 3. Entwurf, wird
beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.