Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.167

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Stellenplan

Die Anzahl und (Be)Wertung der einzelnen Dienstposten wird jährlich
im Stellenplan festgesetzt. Für das Jahr 2007 waren einschließlich der
im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung zugewiesenen Bediensteten
405 Planposten und 18 Lehrlingsstellen vorgesehen.
Tatsächlich umfasste der Mitarbeiterstand zum Prüfungszeitpunkt (April
2008) einschließlich der Teilzeitbeschäftigten 404 Bedienstete und
16 Lehrlinge. Davon betrug zum gleichen Zeitpunkt der Stand an zugewiesenen Bediensteten 196 Personen.

Dienstrechtliche Stellung Die

dienstrechtliche Stellung sowie die Entlohnung der IVBBediensteten ist durch einen Kollektivvertrag, nämlich die Dienst- und
Besoldungsordnung (DBO) für die Bediensteten der Österreichischen
Privatbahnen geregelt. Aufgrund der Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen waren die Gehaltsansätze zum 1.1.2007 um 2,4 % und
zu Jahresbeginn (1.1.) 2008 um 4,5 %, allerdings bei einer Laufzeit
von 18 Monaten, anzuheben. Daneben sind weitere maßgebliche Tatbestände der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarungen geregelt.
Einige Betriebsvereinbarungen, wie jene betreffend die Zulagen und
Nebengebühren oder bezüglich der Anrechnung von Vordienstzeiten,
sind zwar mittels Aufsichtsratsbeschluss aufgekündigt worden und gelten nur mehr für vor dem 1.8.1999 eingetretene DienstnehmerInnen,
allerdings trifft dies noch für rd. 87 % der MitarbeiterInnen zu.
Eine weitere Betriebsvereinbarung betreffend die Rückerstattung der
Mitgliedsbeiträge zum PI für vor dem 1.1.1971 bei der damaligen STB
AG beschäftigt gewesene Bedienstete wird durch den natürlichen
Abgang des begünstigten Personenkreises in absehbarer Zeit auslaufen.

Einstufungspraxis

Das von der IVB eingestellte Personal wird grundsätzlich zu den Konditionen des Kollektivvertrages eingestuft und entlohnt. Aufgrund der
Verhandlungsergebnisse der Kollektivvertragsparteien sollen ab 2008
alle Bediensteten mindestens nach dem Bezugsansatz der Gehaltsstufe
5 der jeweils in Betracht kommenden Gehaltsgruppe entlohnt werden.
Um mit dem privaten Arbeitsmarkt konkurrieren zu können, müssen lt.
Personalabteilung aber trotzdem häufig Sondervereinbarungen getroffen werden. Diesbezüglich wurde festgestellt, dass von den in der jüngeren Vergangenheit erfolgten Neueintritten und Nachbesetzungen
rd. vier Fünftel sondervertraglich geregelt worden sind.
Im Anhörungsverfahren teilte die IVB mit, dass auf Sozialpartnerebene
derzeit ein Kollektivvertrag in Ausarbeitung sei, der die bisherige Einstufung und die Gehaltsansätze grundlegend verändern werde. Es sei
beabsichtigt, mit 1. Juli 2009 einen Kollektivvertrag in Kraft zu setzen,
der bei gleich bleibendem Lebenseinkommen die Gehaltsansätze zu
Beginn des Dienstverhältnisses auf ein marktkonformes Niveau hebe
und sich das Einkommen in fünf Stufen sehr flach weiter entwickle. Für

Zl. KA-06120/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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