Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.16
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dort spielen können, für die auch dieser
Platz gebaut wurde: nämlich die Kinder.
Bgm.in Zach: Ich darf zur Beruhigung der
Gemüter sagen, dass bei der Sitzung des
Stadtteilausschusses Arzl nicht der Antrag
gestellt wurde, eine diesbezügliche
Regelung zu treffen. Es hat nur
Mag.a Stern, ein sehr sportliches Mitglied
des Stadtteilausschusses Arzl, erzählt,
dass ein Veranstaltungstermin, welchen
die Arzler seit Jahren wahrnehmen,
bereits anderweitig vergeben war. Das hat
sich jetzt insofern geklärt, als dass dieser
Termin nun für die nächsten Jahre
vorreserviert ist.
9.
IV 11085/2008
IISG RA 395/2007
Stadtgemeinde Innsbruck,
Vermietung einer 15.447 m2 großen Teilfläche des städtischen
Grundstückes 2493/1, vorgetragen in EZ 2761, Grundbuch
81111 Hötting, an Nocker Josef
zum Zwecke der Neuerrichtung
und des ganzjährigen Betriebes
eines Campingplatzes in Kranebitten
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ,
2 Stimmen):
Ich finde allerdings, dass genau dafür ein
Stadtteilausschuss da ist. Es sollen Dinge
vor Ort abgeklärt und geregelt werden. Ich
habe auch den Eindruck, dass mit
Mag.a Stern der Stadtteilausschuss Arzl
dazu recht gut in der Lage ist, genauso
wie ich mit der Arbeit des Stadtteilausschusses Igls sehr zufrieden bin.
Antrag des Stadtsenates vom 18.2.2009:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
FREI, 4 Stimmen):
1.
Zweck der Vermietung ist die
Neuerrichtung und der ganzjährige
Betrieb (Betriebspflicht) eines Campingplatzes, wobei die Planung und
Ausführung nach den Plänen von Architekt Dipl.-Ing. Schwaighofer sowie
des Büros für Landschaftsplanung
"Freiraum" vom Dezember 2008 gemäß vorliegender Projektmappe umzusetzen ist.
2.
Der jährliche Bestandszins zuzüglich
Betriebskosten und anteilige Abgaben
wird in der nicht öffentlichen Sitzung
referiert.
3.
Das Mietverhältnis beginnt rückwirkend mit 1.1.2009 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die
Stadt Innsbruck verzichtet auf ihr
Kündigungsrecht für einen Zeitraum
von zwanzig Jahren. Für die Zeit vom
1.1.2030 bis 31.12.2039 räumt sie
dem Mieter ein Vormietrecht ein. Im
Übrigen wird der vorliegende Mietvertrag, Stand Jänner 2009, zustimmend
zur Kenntnis genommen und die
Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) mit der Abwicklung
des Rechtsgeschäftes beauftragt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck vermietet an
Josef Nocker aus dem städtischen
Grundstück 2493/1, vorgetragen in EZ
2761, Grundbuch 81111 Hötting, eine
15.447 m2 große Teilfläche gemäß
vorliegendem Lageplan der Stadtvermessung vom Dezember 2008 nach folgenden
Bedingungen:
Der Abänderungsantrag von GR Haager
und Mitunterzeichner (Seite 95) wird
abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Federspiel, 3 Stimmen):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Arzl
vom 27.1.2008 (Seite 94) wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
GR-Sitzung 26.2.2009