Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.40
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men Österreichische Post AG hat sich
auch aufgrund einer langen Übergangsfrist
seit Mitte der 90er-Jahre bestens auf den
Wettbewerb vorbereitet.
Nun kommt der jetzige Bundeskanzler von
Brüssel nach Hause und fällt aus allen
Wolken, dass dies gar nicht so ist, wie er
es in Brüssel mit beschlossen hat. Jetzt
schimpft er abwechselnd über die
Postgeneraldirektion und über die
Europäische Union (EU). Über die
Postgeneraldirektion kann man nicht
schimpfen, da der Generaldirektor einer
Aktiengesellschaft nichts anderes machen
kann, als betriebswirtschaftlich zu handeln
und nicht fahrlässig Verluste zu produzieren.
Die Europäische Union (EU) ist nicht
irgendwer, der aus dem Raumschiff
kommt, sondern ist der Ministerrat und das
Parlament. Im Ministerrat hat unser
Vertreter mitgestimmt. Leider ist es so,
dass die österreichische Universaldienstverordnung die "schleißigste" von allen
27 EU-Mitgliedsstaaten ist.
In Österreich sind die Anforderungen an
den Universaldienst, die ein Betreiber
auch im liberalisierten Postmarkt erfüllen
muss, unter Umständen gegen staatliche
Kompensationszahlungen, wie das zum
Beispiel in Großbritannien und in anderen
Mitgliedsländern der Fall ist, bei uns am
wenigsten genau definiert. Die Betroffenen
wie die Städte, Gemeinden und Länder
haben nur wenig Mitspracherecht bei der
Sicherung der flächendeckenden Versorgung, was der Inhalt der Universaldienstverordnung ist. In meinen Augen liegt hier
das Problem.
Wir brauchen gesetzliche Regelungen,
nämlich eine Universaldienstverordnung
mit entsprechenden Ausgleichsmechanismen für den marktführenden Betreiber
Post AG, dem man die Universaldienstverordnung überbindet, eine flächendeckende Verordnung zu sichern. Das ist der
Hauptinhalt dieser Resolution.
Mit dieser Resolution möchten wir auf ein
Problem aufmerksam machen, welches
wir lösen müssen. Der Hauptansatz ist die
Universaldienstverordnung und die
entsprechenden Regelungen rundherum,
welche die flächendeckende Versorgung
GR-Sitzung 26.2.2009
mit Postdienstleistungen für die Bevölkerung sichern.
Nachdem das jetzt durch den Gang der
Dinge in ihrer Bedeutung wieder aktualisiert worden ist, bitte ich um
die Annahme des Antrages.
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck; 2 Stimmen):
Der von GR Mag. Fritz und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2008 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalte nach angenommen.
24.2
I-OEF 168/2008
Einbahnstraßen, Öffnung für den
Radverkehr (GRin Mag.a Pitscheider)
GRin Mag.a Pitscheider: Bei diesem
Antrag geht es darum, eine Überprüfung
der bestehenden Einbahnen in Innsbruck
durchzuführen, ob und mit welchen
Maßnahmen eine Öffnung für den
Radverkehr möglich ist. Daher soll das
zuständige Amt sowie der - noch nicht Radverkehrsbeauftragte beauftragt
werden, Stadtteil für Stadtteil zu überprüfen, wo dies, ohne berauschende Baumaßnahmen durchzuführen, die sich
finanziell wieder niederschlagen würden,
relativ einfach umsetzbar ist.
Realität ist, dass in der Stadt hauptsächlich Kurzstrecken mit dem PKW gefahren
werden, was nicht unbedingt notwendig
ist; außer man muss wirklich etwas
Großes transportieren. Die Wege in der
Stadt betragen meistens weniger als zwei
Kilometer und diese kann man mit dem
Fahrrad gut bewältigen. Je attraktiver man
die Fahrradwege gestaltet, desto mehr
Menschen werden mit dem Fahrrad
fahren. (Beifall von Seiten der Innsbrucker
Grünen)
Ich ersuche um
Zuweisung an den Verkehrsausschuss zur
Vorberatung.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Das Fahren
gegen die Einbahn beschäftigt nicht nur
den Gemeinderat, sondern auch das
Gremium des Verkehrsausschusses des
Österreichischen Städtebundes. Ich