Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.43
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einer dritten Piste auf ein umfassendes
Lärmschutzprogramm ausgebaut wurde.
Die Tages- und Nachfluglärmzonen, in
denen es nach Abstufungen bis zu 100 %
Förderungen für Lärmschutzmaßnahmen
gibt, beginnen in Wien bereits bei
54 Dezibel äquivalentem Dauerschallpegel
untertags bzw. 45 Dezibel nachts.
Was beim Flugverkehr besonders wichtig
ist, sind die maximalen Schallpegel bzw.
diese Lärmspitzen. In Wien wird auch
dieses so genannte Sidney-Modell
verwendet, wo die maximalen Schallpegel
und ihre Häufigkeit in einem bestimmten
Zeitraum für eine Schallschutzförderung
ausschlaggebend sind.
Langer Rede kurzer Sinn ersuche ich
dringend, diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen
und von dort wieder an die Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) heranzutragen. Ich glaube nämlich, dass es an der
Zeit ist, den BürgerInnen, die den Flughafen Innsbruck - der Flughafen Innsbruck
soll ein Aushängeschild bleiben - nicht nur
frequentieren, sondern auch dulden, etwas
zurückzugeben.
Es kann nicht sein, dass die Autobahnenund Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) jährlich
Millionen von Euros in den Straßenlärmschutz und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) in den Bahnlärmschutz
investieren, aber beim Flughafen Innsbruck geht bis dato in diese Richtung
nichts weiter. (Beifall von Seiten der
Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wie wir
im Jahr 2001 bis zum Jahr 2004 den
Lärmkataster in Innsbruck für den
Bahnlärm, Straßenlärm und zum Schluss
auch für den Flughafen mit Unterstützung
einer Expertin aus Wien erstellt haben,
habe ich in der Folge den Antrag gestellt,
keinen Unterschied bei den verschiedenen
Lärmquellen hinsichtlich der Förderung
von Lärmschutzfenstern zu machen.
Wir haben die Förderung von Lärmschutzfenstern an der Autobahn, an der Bundesstraße, an der Eisenbahn und in der
Altstadt. Ich bin der Auffassung, wenn
Lärmgrenzwerte - unabhängig wer
GR-Sitzung 26.2.2009
Verursacher des Lärms ist - überschritten
werden, dann soll der Bürger bzw. die
Bürgerin gleich behandelt werden. Ich
glaube, das ist eine konsequente und
richtige Vorgangsweise.
Deshalb bin ich durchaus dafür, dass auch
im Bereich des Flughafens Innsbruck, wo
Grenzwerte überschritten werden, eine
Förderung stattfinden soll. Diesbezüglich
habe ich den Direktor der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Mag. Falch,
schon mehrfach angesprochen. Das
Problem war, dass ich den Antrag so
formuliert hatte, dass analog einer
künftigen Fensterförderung an Gemeindestraßen die Förderung erfolgen soll.
Wir haben vor drei Jahren im Umweltschutzausschuss einen diesbezüglichen
Antrag behandelt und formuliert, aber
dieser wurde leider nicht weitergeleitet.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass
man jetzt im Zusammenhang mit jenen
Maßnahmen, die von Seiten des Bundes
wahrscheinlich vorgegeben werden, das
durchaus weiter verfolgt.
Der Fluglärm ist eine atypische Lärmquelle, weil es hier einzelne hohe Lärmspitzen
bis zu 100 Dezibel gibt, es aber dazwischen relativ ruhig ist. Sieht man sich die
Lärmkarten an, kann man erkennen, dass
eigentlich kein so großer Bereich davon
betroffen ist, wobei natürlich die Lärmspitzen nicht entsprechend berücksichtigt
werden, wenn man den Dauerschallpegel
hernimmt. Ich gehe davon aus, dass hier
relativ wenige Wohnbereiche, zumindest
flächenmäßig, betroffen sind.
Sowohl bei der Eisenbahn, wo wir die
Fensterförderung hatten, in der Altstadt als
auch an der Bundesstraße, wie zum
Beispiel am Südring, Burgenlandstraße,
muss man feststellen, dass in der Regel
eine solche Förderung von den BürgerInnen nur dann in Anspruch genommen
wird, wenn der Einbau von neuen Fenstern aufgrund des Alters der Fenster
geboten ist. Die Befürchtung, dass es
dann zu einem großen Ansturm auf
Förderungsmaßnahmen kommt, ist
sicherlich nicht gegeben.
Bei der Eisenbahn war es ein Bruchteil,
weil der Neueinbau von Fenstern mit
Kosten für die MieterInnen oder EigentümerInnen und natürlich auch mit Unan-