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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf

- S.58

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- 139 -

zuerkannt wurde vor, jedoch nicht für
AsylwerberInnen und Fremde, die nicht
österreichischen StaatsbürgerInnen
gleichgestellt sind.

6.

Wenn ja, um wie viele Personen
handelte es sich in den Jahren 2003
bis 2008 (bitte nach Herkunftsländern
und Jahren aufschlüsseln)?

Allerdings haben gemäß § 4 des Tiroler
Grundversorgungsgesetzes, LGBl.
Nr. 21/2006, auch Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die "aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar
sind", sowie AsylwerberInnen, deren
Ehegatten sowie deren unverheiratete
minderjährigen Kindern, sofern die Familie
bereits im Herkunftsland bestanden hat,
Anspruch auf Grundversorgung, wobei
das Vorliegen einer Notlage bei diesen
Personen sogar bis zum Beweis des
Gegenteils vermutet wird!

7.

Zu welchem Teil werden die in
Punkt 5. angeführten Mietkosten ersetzt?

8.

Welche Beträge wurden in den
Jahren 2003 bis 2008 für die im
Punkt 5. angeführten Kostenbeiträge
aufgewendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9.

Welche Geld- oder Sachleistungen,
die seitens Mag.-Abt. II, Soziales,
auszuschütten sind, stehen AsylwerberInnenn und anderen Fremden, die
nicht nach § 4 Abs. 2 des Tiroler
Grundsicherungsgesetzes, LGBl.
Nr. 20/2006, österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind, offen
(bitte mit allfälligen Voraussetzungen
für eine Anspruchsberechtigung anführen)?

Die Frau Bürgermeisterin wird daher
ersucht, nachfolgende Fragen zu beantworten:
1.

2.

Trifft es zu, dass AsylwerberInnen
und anderen Fremden, die nicht nach
§ 4 Abs. 2 des Tiroler Grundsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 20/2006,
österreichischen StaatsbürgerInnen
gleichgestellt sind, in Innsbruck Mietkosten für von ihnen bezogene Wohnungen oder Zimmer, deren Eigentümer sowohl Privatpersonen als auch
gemeinnützige Wohnbaugesellschaften sind, aus öffentlichen Mitteln ersetzt werden?
Wenn ja, um wie viele Personen
handelte es sich in den Jahren 2003
bis 2008 (bitte nach Herkunftsländern
und Jahren aufschlüsseln)?

3.

Zu welchem Teil werden die in
Punkt 1. angeführten Mietkosten ersetzt?

4.

Welche Beträge wurden in den
Jahren 2003 bis 2008 für die im
Punkt 1. angeführten Kostenbeiträge
aufgewendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5.

Trifft es zu, dass Asylberechtigten in
Innsbruck Mietkosten für von ihnen
bezogene Wohnungen oder Zimmer,
deren EigentümerInnen sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige
Wohnbaugesellschaften sind, aus
öffentlichen Mitteln ersetzt werden?

GR-Sitzung 26.2.2009

10. Welche Beträge wurden in den
Jahren 2003 bis 2008 für die unter
Punkt 9. angeführten Leistungen aufgewendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
11. Welche Geld- oder Sachleistungen,
die seitens der Mag.-Abt. II, Soziales,
auszuschütten sind, stehen Asylberechtigten offen (bitte mit allfälligen
Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung anführen)?
12. Welche Beträge wurden in den
Jahren 2003 bis 2008 für die unter
Punkt 11. angeführten Leistungen
aufgewendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Welche Geld- oder Sachleistungen,
die seitens des Finanzamtes Innsbruck nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) auszuschütten
sind, stehen AsylwerberInnen und
anderen Fremden, die nicht nach § 4
Abs. 2 des Tiroler Grundsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 20/2006, österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind, offen (bitte mit allfälligen
Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung anführen)?