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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf

- S.59

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- 140 -

14. Welche Beträge wurden in den
Jahren 2003 bis 2008 für die unter
Punkt 13. angeführten Leistungen in
der Stadt Innsbruck aufgewendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
15. Welche Geld- oder Sachleistungen,
die seitens des Finanzamtes Innsbruck nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) auszuschütten
sind, stehen Asylberechtigten offen
(bitte mit allfälligen Voraussetzungen
für eine Anspruchsberechtigung anführen)?
16. Welche Beträge wurden in den
Jahren 2003 bis 2008 für die unter
Punkt 15. angeführten Leistungen in
Innsbruck aufgewendet (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
17.
a)

b)

b)

Welche maximale Höhe (in Euro)
können die in den Punkten 9. und
13. angeführten Geld- oder Sachleistungen für eine Einzelperson
erreichen?
Werden die in den Punkten 1. und
5. angeführten Mietkostenbeiträge
dabei angerechnet, um die Gesamtbezüge aus öffentlichen Geldern zu deckeln?
Welche maximale Höhe (in Euro)
können die in den Punkten 9. und
13. angeführten Geld- oder Sachleistungen für eine vierköpfige
Familie (zwei Erwachsene, zwei
Kinder) erreichen?
Werden die in den Punkten 1. und
5. angeführten Mietkostenbeiträge
dabei angerechnet, um die Gesamtbezüge aus öffentlichen Geldern zu deckeln?

19.
a)

b)

20.
a)

Welche maximale Höhe (in Euro)
können die in den Punkten 11.
und 15. angeführten Geld- oder
Sachleistungen für eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene,
zwei Kinder) erreichen?

b)

Werden die in den Punkten 1.und
5. angeführten Mietkostenbeiträge
dabei angerechnet, um die Gesamtbezüge aus öffentlichen Geldern zu deckeln?

Kunst und Haager, beide e. h.
28.6

18.
a)

dabei angerechnet, um die Gesamtbezüge aus öffentlichen Geldern zu deckeln?

Welche maximale Höhe (in Euro)
können die in den Punkten 11.
und 15. angeführten Geld- oder
Sachleistungen für eine Einzelperson erreichen?
Werden die in den Punkten 1. und
5. angeführten Mietkostenbeiträge

GR-Sitzung 26.2.2009

Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Tarifgestaltung (GR Kunst)

GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgende
Anfrage:
Im Feber 2008 wurde seitens des Verkehrsverbundes Tirol (VVT) und der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) angekündigt,
dass im Jahr 2008 keine Fahrpreiserhöhung bei den öffentlichen Verkehrsmitteln
durchgeführt werden sollen. Mit Subventionen seitens der öffentlichen Hand solle
die jährliche Preiserhöhung ausgesetzt
werden.
Tatsächlich war dieser Tarif-Stopp jedoch
nur von kurzer Dauer. Zur Jahreswende
wurden seitens der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
nachweislich zumindest nachfolgende
Tickets angehoben: Das 4-Fahrtenticket
von € 5,70 auf € 5.80, das 24h-Ticket von
vormals € 3,80 (Spartarif € 2,30) auf
€ 4.-- (Spartarif € 2.40) und das 24h-Ticket
plus von € 4,70 auf € 4.90.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer wird daher als
Verkehrsreferent ersucht, nachfolgende
Fragen zu beantworten:
1.

In welchen Kategorien haben die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) seit