Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.61
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 200 -
liegt auch im Bürgerservice im Neuen
Rathaus und in den Zweigstellen der
Stadtbibliotheken auf.
Voraussetzung für das Mitmachen bei der
Wohnungstauschbörse ist, dass die/der
Tauschwillige seit mindestens fünf Jahren
HauptmieterIn ist und dass der Tausch
aus sozialen, gesundheitlichen oder
beruflichen Gründen erfolgt. Die Tauschwohnungen müssen auch im selben
Gemeindegebiet liegen. Bevor ein/e
TauschpartnerIn gesucht wird, sollte man
sich erkundigen, ob das Einverständnis
des Wohnungsunternehmens oder
Vermieters vorliegt. Die Veröffentlichung
des anschließend bei der Stadt Linz
aufgegebenen Inserates ist kostenlos und
erfolgt auf die Dauer von sechs Monaten.
Neben Mietwohnungen können übrigens
auch Eigentumswohnungen und Häuser
getauscht werden. Interessenten können
das aktuelle Angebot der Wohnungstauschbörse auch auf den städtischen
Internetseiten unter
www.linz.at/wohnungstauschboerse unter
der Rubrik "Wohnen in Linz" abrufen. Die
Wohnungstauschbörse ist auch im
Bürgerservice, in den Stadtbibliotheken
und bei einigen Wohnungsgenossenschaften erhältlich.
Voraussetzungen zum Wohnungstausch
von Mietobjekten sind:
-
dass die/der Betreffende seit mindestens fünf Jahren HauptmieterIn ist,
-
dass der Tausch aus sozialen,
gesundheitlichen oder beruflichen
Gründen passiert,
-
der/dem VermieterIn der Tausch nach
Lage der Verhältnisse zumutbar ist
und
-
die Tauschwohnungen sich im selben
Gemeindegebiet befinden.
In der Regel wird die/der VermieterIn
keine Einwände gegen den Tauschwunsch äußern. In begründeten Fällen
kann manchmal auf dem Kulanzwege eine
Zustimmung erreicht werden, auch wenn
nicht alle Voraussetzungen vorliegen.
Weiters bestehen folgende Nutzungsbedingungen:
GR-Sitzung 26.3.2009
Inserate werden im Druckexemplar der
Wohntauschbörse, im Amtsblatt der Stadt
Linz, im Internet auf
www.linz.at/wohntauschboerse und als
Faxabruf veröffentlicht. Die Wohntauschbörse ist ein Service der Stadt Linz. Aus
der Nutzung dieses Angebotes können
keinerlei Rechtsansprüche an die Stadt
Linz abgeleitet bzw. Haftungen der Stadt
Linz übernommen werden.
32.9
I-OEF 53/2009
"Information und Elternbefragung zu den ganztägigen Schulformen", Gestaltung des Folios
(GRin Eberl)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck gestaltet das Blatt
"Information und Elternbefragung zu den
ganztägigen Schulformen" mit einem leicht
verständlichen Text, der auf die Vorzüge
des Besuches der ganztätigen Schulform
hinweist. (z. B. Hausaufgabenbetreuung,
gemeinsames Lernen, Förderung,
sinnvolle Freizeitgestaltung, etc.).
Die verschiedenen Beiträge müssen
einfacher erkennbar sein und dürfen nicht
abschrecken. Auf Information von
Ermäßigungen sollte nicht nur hingewiesen werden, sondern es sollte angeführt
werden, welchen Betrag das Einkommen
für:
-
AlleinerzieherInnen mit ein oder zwei
Kindern
-
Eltern mit ein oder zwei Kindern
nicht überschreiten darf.
Eberl, Buchacher, Grünbacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal und
Dr.in Pokorny-Reitter, alle e. h.
Aufgrund der vielfältigen wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Veränderungen ist
der Ausbau an ganztägigen Schulformen
ein Gebot der Stunde.
Es gibt viele Familien, in denen beide
Elternteile einem ganztägigen Beruf
nachgehen und es gibt viele AlleinerzieherInnen. Wir wollen Chancengleichheit,
insbesondere für Kinder aus bildungsfer-