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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.10

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9.

IV 4903/2009
RA 1704/2008
Stadtgemeinde Innsbruck,
Übernahme des Baurechtes auf
Grundstück 912/11, vorgetragen
in EZ 1155, Grundbuch 81102
Amras (Rossaugasse 9), mit einem Flächenausmaß von
1.136 m2 von Fallmann Erna und
Tschopfer Werner durch Anzengruber Sabine und Kurt, Verzicht auf das Vorkaufsrecht

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.4.2009:
1.

2.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übt das
in Punkt IX des Baurechtsvertrages
vom 17.4.1985 vereinbarte Vorkaufsrecht zur Übernahme des Baurechtes
Fallmann Erna und Tschopfer Werner
gegen Bezahlung des Vorkaufspreises, welcher in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird, nicht aus.
Der mit Sabine und Kurt Anzengruber
teilweise neu zu vereinbarende, abgeänderte Baurechtsvertrag sieht eine schrittweise Anhebung des Baurechtszinses vor.
Sabine und Kurt Anzengruber werden
aus steuerlichen Gründen berechtigt,
die Baurechtsliegenschaft an die ihnen gehörende KFZ-Anzengruber
GmbH zu vermieten. Die Betriebswohnung im ersten Obergeschoss
des Wohngebäudes kann an einen
ihrer Arbeitnehmer vermietet werden.
Die durch die Vermietungen erzielten
Mehreinnahmen über dem aktuellen
Baurechtszins, werden zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und dem
Baurechtsnehmer je zur Hälfte aufgeteilt. Die vorhin erwähnte Überlassung
an die KFZ-Anzengruber GmbH ist
hievon ausgenommen.

4.

Die KFZ-Anzengruber GmbH verpflichtet sich, ihren Betriebsstandort
bis spätestens 30.6.2016 zur Gänze
auf das städtische Grundstück
912/11, vorgetragen in EZ 1155,
Grundbuch 81102 Amras (Rossaugasse 9), mit einem Flächenausmaß
von 1.136 m2, zu verlegen.

GR-Sitzung 16.4.2009

5.

Das neue Baurecht Anzengruber
kann an einen Betriebsnachfolger
oder eine Betriebsnachfolgerin aus
der eigenen Familie übertragen werden, ohne, dass es zu weiteren Vertragsanpassungen kommt.

6.

Mit der weiteren Präzisierung des
Rechtsgeschäftes wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) beauftragt.

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger referiert
den Antrag des Ausschusses für Finanzen
und Subventionen vom 7.4.2009:

10.

Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2009

Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2009 wird gemäß Beilage
genehmigt.
GR Haager referiert den Anträge des
Kontrollausschusses vom 7.4.2009:

11.

KA 12975/2008
Bericht über die Prüfung von
Teilbereichen der Gebarung des
Vereines "Innsbruck-Tirol 08"

GR Haager: Die Schwerpunkte sind auf
der Darstellung und Prüfung der vereinsrechtlichen Aspekte auf Basis des
Vereinsgesetzes 2002 samt Feststellungen gelegen. Weiters: Abstimmung der
Belege des Vereinskontos samt Verifizierung der eindeutigen inhaltlichen Zuordnung der Rechnungen zur FußballEuropameisterschaft 2008 (EURO),
Analyse der vom Verein "Innsbruck-Tirol
08" zur Durchführung seiner operativen
Tätigkeit abgeschlossenen insgesamt vier
Dienstverträge und achtzehn Werkverträge einschließlich Feststellungen;
Erläuterungen zu den Veranstaltungsbereichen; die chronologische Darstellung
der Entwicklung der Sicherheitskosten;
Prüfung der Abrechnung des
Sicherheitstopfes auf Basis der Belege