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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.9

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- 215 -

normale Erdbestattung mehr erhalten,
sondern kremiert werden sollen und dann
die Bestattung in einem Sammelgrab
erfolgt.
Dieses Anliegen wurde mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) abgestimmt, wobei natürlich hinsichtlich der
Kremierung grundsätzlich Freiheit besteht.
Man ist also nicht an ein bestimmtes
Krematorium gebunden, aber wir haben
dieses Anliegen gerne aufgegriffen, weil
wir bisher nicht unbeträchtliche Friedhofsflächen für Erdbestattungen benötigt
haben. Kremierungen sind viel kostenschonender und wesentlich Platz sparender durchzuführen. Die Verstorbenen aus
der Anatomie werden jetzt kremiert und
analog soll das auch mit jenen Personen
geschehen, bei denen die Beerdigung
seitens der Grundsicherung finanziert
wird.
Ich darf nur zu einer Formulierung - hier
habe ich bereits mit dem Magistratsdirektor gesprochen - Stellung nehmen:
Im Vorlagebericht heißt es wie folgt:
"Beisetzungen, bei welchen die Kosten
von der Grundsicherung getragen
werden, sollen ab 1.5.2009 grundsätzlich
als Urnenbeisetzungen durchgeführt
werden."
Das Wort "grundsätzlich" hat mich
natürlich auch gestört, weil ich der
Auffassung bin, wenn Angehörige den
ausdrücklichen Wunsch haben, eine
traditionelle Erdbestattung zu erhalten,
dann wird man dem natürlich aus Pietätgründen Rechnung tragen. Ich habe das
immer so verstanden und das wurde auch
mit dem Leiter der Mag.-Abt. II, Soziales,
Dr. Warger, abgesprochen. Wenn jedoch
nicht ausdrücklich Wünsche an uns in
diesem Sinne herangetragen werden,
dann wird die Kremierung durchgeführt
und auch finanziert. Das Wort "grundsätzlich" lässt also diesen Spielraum offen.
Wir haben überlegt, ob man "im Allgemeinen oder generell" schreiben soll, aber
dieses "grundsätzlich" räumt diesen
Spielraum ein. Die Friedhofsordnung ist
entsprechend zu adaptieren.
In § 3 Ziff. 9 soll der letzte Satz wie folgt
lauten:
GR-Sitzung 16.4.2009

"Weiters können dort Urnen mit vom
Institut für Anatomie angemeldeten
eingeäscherten Anatomieleichen sowie
Urnen mit Verstorbenen, bei denen die
Kremierungskosten von der Grundsicherung im Sinne des Tiroler Grundsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 20/2006 in der
Fassung LGBl. Nr. 56/2008 und 71/2008,
getragen werden, beigesetzt werden."
Diese beiden Arten wurden jetzt zusammengefasst und die städtische Friedhofsgebührenordnung soll dahingehend
geändert werden, dass der Punkt 1.1.7
ersatzlos gestrichen wird und der neue
Punkt 1.1.6
"Sammelgräber für Priester, Pfarreien und
Klöster sowie Armengräber"
zu lauten hat.
GR Mag. Kogler: Der Stadtsenat hat zwar
grundsätzlich beschlossen, allerdings ist in
der Verordnung dieses "Grundsätzliche"
nicht mehr aufgenommen worden. Daher
wurde, wie es Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger ausgeführt hat, dem
Beschluss des Stadtsenates nicht
entsprochen.
Das hinsichtlich der Kosten muss man
auch relativieren. In der Vorlage steht,
dass sich die Kosten durch eine Umstellung auf Urnenbeisetzungen von derzeit
€ 312,80 auf € 64,30 pro Beisetzung
reduzieren. Ich möchte darauf hinweisen,
dass das die Friedhofsgebühren, allerdings nicht die Gebühren des Krematoriums und jene Gebühren, die vom Sozialbudget zu tragen sind, betrifft. Diese
Kosten sind dann natürlich höher als die
ursprünglichen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
habe vergessen zu sagen, dass das
Krematorium nur den halben Tarif
verrechnen wird. Die Gesamtkalkulation ist
so, dass die Kosten jetzt bei der Kremierung und der neuen Bestattungsform
jedenfalls niedriger sind als die Kosten in
der Vergangenheit. Ich glaube es ist
wichtig, dies zu wissen.