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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.13

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Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI). Daher hat
man den einfacheren Weg gewählt, was
sicher gut ist. Die Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) hat diese Aufgabe auch
gut bewältigt.
Die Feststellung, die von der Kontrollabteilung getroffen wurde, welcher aber der
Vereinsvorstand widersprochen hat, dass
die Vergabe nicht im Sinne des Bundesvergabegesetzes (BVergG) war, bleibt
aufrecht. Ich habe diesbezüglich damals
mit einem Kollegen der Rechtsabteilung
länger diskutiert, um nicht zu sagen
gestritten. Es gibt zwei verschiedene
Argumentationslinien:
Die erste Argumentation ist, dass laut § 3
Abs. 1 Ziff. 1 Bundesvergabegesetz
(BVergG) der Verein nicht hineinfällt. Das
ist leider ein Humbug, weil die Vereinsstatuten vermutlich aus steuerlichen Gründen
so formuliert sind, dass der Verein im
Allgemeininteresse liegende Aufgaben
nicht gewerblicher Art erfüllt. Nachdem die
zwei Gesellschafter der Bund und das
Land Tirol sind und der Verein im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllt,
fällt der Verein unter das Bundesvergabegesetz (BVergG) und ist ein öffentlicher
Auftraggeber im Sinne dieses Gesetzes.
Die zweite Argumentation ist, dass es eine
In-house-Vergabe war, weil die Mitglieder
des Vereines mit den Gesellschaftern der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), Land Tirol
und Stadt Innsbruck, identisch sind. Das
ist eine gewisse Logik, aber leider braucht
es für eine In-house-Vergabe noch etwas,
und zwar steht das im § 10 des Bundesvergabegesetzes (BVergG). Nämlich, dass
dieser Auftragnehmer seine Tätigkeit im
Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet, der auch sein Eigentümer
ist.
Man kann jetzt wirklich nicht sagen, dass
die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) im
Wesentlichen nur für das Land Tirol und
die Stadt Innsbruck arbeitet. Die OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) ist als Veranstalter Vertragspartner von Gott und der
Welt, wenn sie zum Beispiel, für welche
GR-Sitzung 16.4.2009

Veranstaltungen auch immer, die Eishalle
vermietet usw.
Die Absicht der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI), die Durchführung der
Fanmeilen möglichst effizient, auch im
Sinne der Sicherheit, beeinflussen zu
können, war zwar ehrenwert, aber leider
gesetzwidrig. Hier hat meiner Meinung
nach die Kontrollabteilung und nicht die
Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, welche eine gegenteilige
Auskunft erteilt hat, Recht. (Beifall von
Seiten der Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Zach: Das ist eine seltsame
Diskussion. Als Finanzreferentin möchte
ich Folgendes sagen: Mir ist alles, außer
etwas bewusst Ungesetzliches, Recht. Der
von mir geschätzte GR Mag. Fritz hat in
seinem letzten Satz seiner expertenhaften
Ausführung gesagt, dass die Mag.-Abt. I,
Präsidial- und Rechtsangelegenheiten,
eine andere Auskunft erteilt hat. Ich muss
auch wenn ich etwas nicht weiß, in der
Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, die mit erstklassigen JuristInnen besetzt ist, nachfragen.
Wenn ich die Auskunft erhalte, dass dies
oder jenes rechtens ist, kann man es
machen. Es hat sich herausgestellt, dass
nach Überprüfung die Ansicht der Mag.Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, angeblich nicht richtig war. Deshalb ist
die Handlungsweise der Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) nicht zu verurteilen und
findet meine volle Unterstützung.
In diesem Land ist es irgendwie seltsam.
Wir alle wissen, dass Wasser unsere
Ressource und Energiequelle ist. In dem
Moment, wo man ein Kraftwerk errichten
will, denkt in diesem Land jedermann Tag
und Nacht nach, wie man das verhindern
kann. Seltsam!
Die finanziellen Ressourcen werden sich
in Zukunft so bewegen, dass jeder die
berechtigten Wünsche, derer es viele gibt,
zwar hegen und pflegen kann, aber diese
von einer Umsetzung weit entfernt sind.
Wenn das der einzige Makel war, dann bin
ich sehr zufrieden.
Wenn die Innsbrucker Grünen jetzt
künstlich aufplustern, dass man das