Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.69
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Wir haben andere Bereiche, wo wir sehr
viele SozialarbeiterInnen in den Schulen
haben. Über die Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, besteht aufgrund der so genannten
Konfliktfamilien sehr viel Kontakt zu den
Schulen. Das ist ein behördlicher Zugang
und es gibt viele LehrerInnen, die sagen,
sie haben mehr mit SozialarbeiterInnen als
mit Eltern zu tun. Wenn man präventive
Arbeit leisten will, muss die Verantwortungsebene geklärt sein.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
26.4
I-OEF 37/2009
Kranebitter Allee, Errichtung
eines transparenten Lärmschutzes im Zuge der Planungen der
Regional-/Straßenbahntrasse
sowie im Zuge der Ausarbeitung
von Aktionsplänen im Sinne des
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (StRin Mag.a Schwarzl)
GR Mag. Fritz: Es handelt sich hierbei um
einen Prüfantrag, man könnten auch
sagen, um eine Erinnerungspost. Die
Kranebitter Allee ist eine sehr stark
verkehrsbelastete Straße. Dieser Umstand
belastet natürlich auch die angrenzenden
Wohngebiete. Dort wird in absehbarer Zeit
die Regionalbahntrasse gebaut werden
und der Antrag zielt daher auf Folgendes
ab: Im Zuge dieser Planungen möge auch
bedacht werden, wie man kostengünstig
die Lärmschutzsituation für die angrenzenden Wohngebiete gegenüber der
Kranebitter Allee verbessern kann.
fünften Gymnasium, sondern sind dabei,
ihn tatsächlich umzusetzen. Für die
Realisierung dieser genannten Schritte
brauchen wir aber unsere Energie.
Es wäre kontraproduktiv, wenn wir uns
jetzt mit Prüfanträgen beschäftigen
müssten, weil unsere Ressourcen enorm
gebunden sind. Wenn man den Antrag in
einiger Zeit stellen würde, wo wir ein
wenig mehr Luft haben, hätte ich kein
Problem damit. Jetzt schaffen wir es
schlichtweg nicht.
GR Mag. Fritz: Es freut mich, dass der
Verkehrs- und Umweltstadtrat die Intention
des Antrages teilt. Ich würde noch einmal
bitten, es doch dem Stadtsenat zu
zuweisen. Es steht nämlich nirgends, dass
ein Antrag nach Zuweisung an den
Stadtsenat am nächsten Tag vom
zuständigen Amt geprüft werden muss. Ich
kenne andere Anträge, die dem Stadtsenat zugewiesen wurden und dann an
irgendein Amt zur Stellungnahme weitergereicht wurden. Anschließend sind sie
eine Zeitlang gut gelegen, bis sie wieder in
den Stadtsenat zurückgekommen sind.
Es läge im Verantwortungsbereich des
Amtsführenden, diesen Antrag auf Termin
zu legen und die Prüfung bei entsprechender Gelegenheit vorzunehmen. Damit
hätte ich in diesem Fall kein Problem und
man müsste den Antrag nicht gleich
ablehnen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 Liberales Innsbruck, GRin Altmann und
GR Kunst; 12 Stimmen):
Der Antrag auf Zuweisung an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
wird abgelehnt.
Ich ersuche daher um die
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich habe mit
dem Inhalt des Antrages kein Problem.
Etwas zu prüfen, was ich auch für sinnvoll
erachte, sollte kein großes Problem sein.
Ich bitte aber um Verständnis, dass meine
Fraktion aus folgenden Grund diesen
Antrag ablehnt: Wir haben konzentrierte
Arbeiten für die Regionalbahn. Wir planen
nicht nur den ersten Abschnitt der
Regionalbahn von der Innenstadt bis zum
GR-Sitzung 16.4.2009
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 Liberales Innsbruck, GRin Altmann und
GR Kunst; 12 Stimmen):
Der Antrag wird dem Inhalte nach
abgelehnt.