Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.37

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- 31 -

Ich erinnere mich an eine Priesterweihe in
der frisch ausgemalten Kirche an einem
warmen Sommertag. Nach Ende der
Priesterweihe ist das Wasser von den
Wänden geronnen und der ganze Boden
war rutschig.
Meine Töchter besuchten den Pfarrkindergarten, der sehr gut geführt wurde. Es gab
dort die große Wiese, wo die Kinder gespielt und die Pfarrfeste stattgefunden haben. Es gibt dort auch das Pfarrheim, das
Jugendheim sowie das Kaffeehaus, das
sehr stark in Anspruch genommen wurde.
Es ist höchste Zeit, dass dort eine Sanierung stattfindet. Ich habe viele Erinnerungen an diesen Bereich und eine Vergrößerung ist auf Grund des Zuzuges im Stadtteil Reichenau dringend notwendig.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
18.1.2012 (Seite 29) wird angenommen.
16.

IV 11929/2011
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für ein von der WEG
Kajetan-Sweth-Straße Nrn. 26 bis
54, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG), aufzunehmendes
Wohnhaussanierungsdarlehen
für die Fassadensanierung am
Wohnhausobjekt Kajetan-SwethStraße Nr. 54

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Wohnhaussanierungsdarlehens im Sinne
des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 (TWFG) über € 2 Mio, Zinssatz
0,40 %-Punkte über dem Sechs-MonatsEURIBOR oder 0,50 %-Punkte über der
Sekundärmarktrendite "Emittenten Gesamt" (der jeweils niedrigere Zinssatz gilt),
ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit zwölf Jahre, Rückzahlung in
24 Halbjahresraten) den die WEG Kajetan-Sweth-Straße Nrn. 26 bis 54, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG), bei der Tiroler SparGR-Sitzung 26.1.2012

kasse Bankaktiengesellschaft zur Finanzierung der Fassadensanierung am Objekt
Kajetan-Sweth-Straße Nr. 54 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung
abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bankaktiengesellschaft zu unterzeichnen.
17.

IV 11930/2011
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) zum zweiten Bauabschnitt des Neubauprojektes
Premstraße (Haus Nrn. 21, 23
und 25) aufzunehmendes Ergänzungsdarlehen zum Wohnbauförderungsdarlehen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die erweiterte Ausfallsbürgschaft nach
§ 1356 ABGB für die Rückzahlung eines
Ergänzungsdarlehens nach den Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (TWFG) 1991 über
€ 3.085.775,--, Zinssatz 0,49 %-Punkte
über den Sechs-Monats-EURIBOR oder
0,50 %-Punkte über der Sekundärmarktrendite "Emittenten Gesamt" (der jeweils
niedrigere Zinssatz gilt), ohne Rundung
mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit
25 Jahre, Rückzahlung in 50 Halbjahresraten, den die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bei der Tiroler
Sparkasse Bankaktiengesellschaft zur Finanzierung des zweiten Bauabschnittes
des Neubauprojektes Premstraße Nrn. 21,
23 und 25, aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung
abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bankaktiengesellschaft zu unterzeichnen.
StRin Mag.a Pitscheider: Ich möchte für
unsere Fraktion Stimmenthaltung anmelden. Die Gebäude in der Premstraße haben eine Baugeschichte. Diese stammen
aus der Zwischenkriegszeit. Diese Bauge-