Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.87
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Auf diesem Areal hat die Stadt Innsbruck
die einzigartige Möglichkeit nach gut begründeten Verhandlungen mit den Bundesforsten dringend benötigten leistbaren
Wohnraum zu schaffen, wobei die Bundesforste auf die Entscheidung des Innsbrucker
Gemeinderates angewiesen sind, wenn es
darum geht ein zukunftsorientiertes Bauprojekt, im Sinne der Innsbrucker Bevölkerung,
zu entwickeln.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
dringend beschließen, dass die Umwidmung des Areals Blasius-Hueber-Straße 4
für das geplante Low-Budget-Hotel als
"Großbeherbergungsbetrieb" etc. umgehend versagt wird, mit dem Zweck, die Verhandlungsposition des Bürgermeisters der
Stadt Innsbruck gegenüber der Bundesforste bzw. des zuständigen Bundesministeriums zu stärken, mit dem Ziel, dass das
Areal für leistbares Wohnen genützt wird.
Depaoli, eigenhändig
34.2
GfGR/158/2018
Prüfung der Einrichtung eines
Drogenkonsumraums (ALI, NEOS,
GERECHT, GRÜNE, LISTE FRITZ)
GR Onay: In der Innsbrucker Drogenszene
ist die intravenöse Einnahme von Drogen
ein weit verbreitetes Konsummuster. Jährlich werden 600.000 bis 700.000 Spritzen
getauscht - das entspricht etwa 1.500 bis
2.000 Spritzen/Tag. Ein solcher Drogenkonsum erleichtert die Übertragung von Infektionskrankheiten und kann zu schweren, mitunter tödlichen Überdosierungen führen.
Zudem findet er aufgrund prekärer Lebensund Wohnbedingungen von Suchtkranken
häufig unter unhygienischen Bedingungen
im öffentlichen Raum statt. Benutzte, vor
Ort zurückgelassene Spritzen können so
Unbeteiligte gefährden.
Somit sind der freie Zugang zu sterilem
Spritzenbesteck und die Drogeneinnahme
in einem sauberen, medizinisch betreuten
Konsumraum die effizientesten Methoden,
Infektionen zu vermeiden. Die sichere Entsorgung benutzter Spritzen vor Ort schützt
zudem Unbeteiligte. Schließlich sind SozialarbeiterInnen und medizinisch ausgebildetes Personal stets vor Ort und greifen im
GR-Sitzung 15.11.2018
Notfall ein, um Todesfälle durch Überdosierung zu verhindern.
Über die direkte Präventionswirkung hinaus
besitzen Konsumräume mit niederschwelligen Kontaktmöglichkeiten eine Brückenfunktion: Sie bieten den unmittelbaren Zugang zu weiterführenden Angeboten gesundheitlicher und psychosozialer Unterstützung. Süchtige nehmen in der Folge
deutlich häufiger Substitutions- und Suchtausstiegsprogramme wahr.
In der Bundesrepublik Deutschland existieren - verteilt über 15 Städte - derzeit 24 stationäre Drogenkonsumräume sowie ein mobiler Drogenkonsumraum, der große Szenetreffpunkte ansteuert. In den Niederlanden
gibt es 31 dieser Räume, verteilt auf
25 Städte. Aber auch Spanien, Dänemark,
Frankreich, Portugal, Norwegen, Luxemburg, sowie andere Staaten außerhalb Europas setzen auf den Betrieb von Drogenkonsumräumen und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Die Schweiz kennt seit
1993 sogar die kontrollierte Heroinabgabe
für Schwerstabhängige.
Die Erfahrungen der Kommunen sind durchwegs positiv. Konsumräume verbessern die
Lebensqualität der DrogenkonsumentInnen,
senken das Ausmaß an Störungen der öffentlichen Ordnung und erhöhen das subjektive Sicherheitsempfinden im öffentlichen
Raum.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck schließt sich der Empfehlung der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) an und beauftragt
die Prüfung, Planung, Entwicklung, sowie
den Betrieb eines Drogenkonsumraums in
Innsbruck.
Depaoli, Mayer, Mag.a Klingler-Newesely,
Dr.in Krammer-Stark, Onay und Mag.a Seidl;
alle eigenhändig