Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.88

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 769 -

35.

35.1

Behandlung eingebrachter dringender Anträge gemäß § 21 Abs. 1
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
GfGR/157/2018
Umwidmung Blasius-HueberStraße 4 (GERECHT)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ALI,
FRITZ und GERECHT, 11 Stimmen):
Dem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag (Seite 767) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag
der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
35.2

GfGR/158/2018
Prüfung der Einrichtung eines
Drogenkonsumraums (ALI, NEOS,
GERECHT, GRÜNE, LISTE FRITZ)

Beschluss (einstimmig):
Dem von ALI, NEOS, GERECHT, GRÜNE
und FRITZ eingebrachten dringenden Antrag (Seite 768) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Abänderungsantrag von GR Mag. Krackl
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck schließt sich der Empfehlung der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) an und beauftragt
die umfassende Prüfung über die rechtliche
Zulässigkeit eines Drogenkonsumraumes.
Neben den üblichen rechtlichen Beurteilungen hausintern, werden ergänzend Stellungnahmen des Justiz- und Innenministeriums sowie der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Innsbruck (zum Beispiel: Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie) eingeholt.
Mag. Krackl, eigenhändig
GR Mag. Krackl: Es ist so, dass jede Maßnahme, die eine Lösung für die vorherrschende Situation anbieten kann, wichtig
ist. Ein Drogenkonsumraum könnte eine Lösung sein. Es gibt über die rechtliche Zulässigkeit jedoch verschiedene Ansichten. Der
ursprüngliche Antrag geht unserer Meinung
GR-Sitzung 15.11.2018

nach zu weit, weil er die Umsetzung sowie
die Planung vorantreiben will.
Ich denke nicht, dass wir Zeit verlieren,
wenn wir zuerst die rechtliche Prüfung vollziehen, um dann zu überlegen, in welche
Richtung es gehen soll. Deshalb wurde dieser Abänderungsantrag von mir eingebracht. Zuerst soll eine Prüfung durchgeführt werden.
GR Onay: Zuerst möchte ich mich für die
Zuerkennung der Dringlichkeit bedanken.
Im Antrag, den wir gemeinsam verfasst haben, gibt es zwei Hauptpunkte. Einmal die
umfassende Prüfung. Dies war für viele
Fraktionen ein wichtiger Punkt. Zweitens ist
darin die politische Willensbekundung enthalten, dass wir es umsetzen möchten.
Im Abänderungsantrag von GR Mag. Krackl
ist diese nicht mehr enthalten. Ich finde es
wichtig aufzuzeigen, dass wir diesen Drogenkonsumraum verwirklichen möchten.
Für mich lassen sich ausreichende politische Argumente für die Notwendigkeit dieses Raumes finden. Er könnte eine Lösung
sein und es wäre besser, als dieses Problem zu verlagern. Wir sprechen ständig von
Verboten, aber hier wäre eine Gelegenheit,
etwas umzusetzen.
Der Abänderungsantrag ist zur Kenntnis zu
nehmen, aber uns muss klar sein, dass die
politische Willensbekundung nicht mehr enthalten ist. Für mich sind es klare Argumente
und deshalb werde ich dem Abänderungsantrag nicht zustimmen.
StRin Mag.a Mayr: Ich habe mich gerade mit
GR Lassenberger unterhalten. In dem Abänderungsantrag ist eindeutig die Rede davon sich der Empfehlung der Europäischen
Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) anzuschließen. GR Lassenberger sagt, dass
er diesem Abänderungsantrag nicht zustimmt, weil darin mehr enthalten ist, als
eine reine Prüfung der Realisierbarkeit. Es
ist quasi die Empfehlung schon inkludiert.
Du, GR Onay, hättest gerne eine Erklärung
von Seiten der Politik sich dafür auszusprechen.
Im Abänderungsantrag ist die Rede von einer Empfehlung und dass man es prüfen
möchte. Aus meiner Sicht ist dies auch eine
Willensbekundung und wenn Du, GR Onay,
dem nicht folgen kannst, finde ich es
schade. Es ist eine Interpretationsfrage,