Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.89
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aber für mich ist es klar, dass wir es prüfen
müssen.
Ich gebe dir vollkommen Recht in Deiner Argumentation, dass es darum geht, nicht immer auf Verdrängung zu bauen. Wir wissen,
dass sich das Problem bei der "Mentlvilla"
so verschärft hat, weil eben Verdrängungsmaßnahmen gewählt wurden. Es ist wichtig
dies seriös und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu lösen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und ALI,
9 Stimmen):
Der von GR Mag. Krackl eingebrachte Abänderungsantrag wird angenommen.
36.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist drei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.
36.1
GfGR/154/2018
Anspruch von BeamtInnen auf finanzielle Vergütung für nicht konsumierten Urlaub (GERECHT)
Bgm. Willi verliest die dringende Anfrage
von GERECHT:
Die Dringlichkeit der Anfrage wird dahingehend begründet, um möglichen seitens der
Stadt Innsbruck geschädigten BeamtInnen
unverzüglich zu ihrem Recht zu verhelfen,
nämlich die finanzielle Entschädigung gemäß Veröffentlichung der Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom
27.06.2013, welche auf Urteilen und Beschlüssen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) basiert.
Festgestellt wird, dass die Gemeinderatsfraktion "Gerechtes Innsbruck" bereits am
08.08.2018 eine direkte Anfrage an Mag.
Ferdinand Neu, Mag.-Abt. I, Personalwesen, gerichtet hat, mit der Zielsetzung, eine
unpolitische Lösung im Sinne der betroffenen Bediensteten herbeizuführen.
In einem Antwortschreiben per E-Mail vom
23.08.2018 teilt Mag. Ferdinand Neu, Mag.GR-Sitzung 15.11.2018
Abt. I, Personalwesen, mit, dass ihm die Beantwortung der Anfrage gemäß § 18 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) nicht möglich ist.
Die Gemeinderatsfraktion "Gerechtes Innsbruck" bewertet das Antwortschreiben von
Mag. Ferdinand Neu, Mag.-Abt. I, Personalwesen, dahingehend, dass auch die politische Komponente in der Anfrage berücksichtigt werden muss! Dementsprechend
wurde die ursprüngliche Anfrage mit gesamt
zehn Fragen durch weitere Fragen ergänzt.
Die Dringlichkeit der Anfrage ergibt sich des
Weiteren aus dem dringenden Verdacht,
dass Bedienstete der Stadt Innsbruck finanziell geschädigt wurden und eine Auszahlung der Vergütungen längst überfällig ist.
Es muss ein Anliegen des Bürgermeisters
der Stadt Innsbruck sein, ehestmöglich Antworten zu erhalten, um in weiterer Folge die
nötigen Schritte setzen zu können, welche
immer notwendig sein werden, um das Vertrauen der geschädigten MitarbeiterInnen
der Stadt Innsbruck in ihren Dienstgeber
wiederherzustellen.
Mit Urteil des EuGHs vom 03.05.2012, C337/10 ist klargestellt, dass auch ein/e Beamter/in Anspruch auf finanzielle Vergütung
für einen aus Krankheitsgründen nicht in
Anspruch genommenen Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat (Hinweis Urteil
des EuGHs vom 21.06.2012, C-78/11 {ANGED}, sowie Beschluss des EuGHs vom
21.02.2013, C-194/12 {Concepcion Maestre
Garcia}).
In diesem Zusammenhang wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.
Wie viele BeamtInnen der Stadt Innsbruck haben seit Stichtag 01.01.2012
krankheitsbedingt keinen Urlaub in Anspruch genommen? (Um detaillierte
Aufstellung nach Kalenderjahr, Geschlecht bzw. Ausmaß der Beschäftigung {Vollzeit oder Teilzeit} wird gebeten.)
2.
Wie viele BeamtInnen der Stadt Innsbruck, welche seit 01.01.2012 krankheitsbedingt keinen Urlaub (Mindesturlaub von vier Wochen) in Anspruch genommen haben, sind bis dato (Stichtag
01.08.2018) um die finanziellen Vergü-