Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.352
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NEOS Innsbruck, JS 27.02.2020
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7. Waren bzw. sind die Datensätze einzelnen Wohnungen oder
Wohnhäusern zuordenbar gewesen?
INNSBRUCK
8 . Wenn nein, wie kann es sein, dass auf der veröffentlichten Grafik einzelne Häuser wie zB. die
HTL-Trenkwalderstrasse mit einem Punkt, also als Leerstand, markiert wurden?
9. Waren die Daten anonymisiert? D.h. konnten Rückschlüsse zwischen dem Stromverbrauch und
dem/der Eigentümer_in oder Mieter_innen getroffen werden?
10. Wie und in welcher Form wurden die Datensätze an das Stadtmagistrat übermittelt?
11. Wie kann es sein, dass in der Presseaussendung und auf der Webseite von lbkinfo.at eine konkrete
Zahl, nämlich 2031 Wohnungen genannt wurden, und Herr Weiskopf im ORF Interview genau diese
Zahl nennt, wenn scheinbar nur Stromdaten von Straßenzüge durch die 1KB weitergegeben wurden?
12. Welche Datensätzen wurde zur Herstellung der genannten, veröffentlichten Grafiken miteinander
verknüpft?
13. Auf Grundlage welcher Verknüpfunge stellt Herr Weiskopf in der öffentlichen Aussendung der
ibkinfo.at fest, dass die Eigentümer_innen der leerstehenden Wohnungen im Schnitt 58 Jahre alt
sind?
14. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Verknüpfung von Daten des Melderegisters mit den
Stromverbrauchsdaten der 1KB AG?
15. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Verknüpfung von Daten aus dem Grundbuch mit den
Stromverbrauchsdaten der IKBAG?
16. Welche Mitarbeiter_innen haben/ hatten im Stadtmagistrat Zugang zu diesen Daten?
17. Haben diese Mitarbeiter_innen eine Datenschutzerklärung zur Verwendung und dem Umgang mit
den Stromverbrauchsdaten der 1KB AG unterschrieben? Wenn ja, bitte um Beilage der
unterzeichneten Erklärungen.
18. Wenn Nein, warum nicht?
19. Wie wurden die Mitarbeiter_innen geschult um einen rechtskonformen Umgang mit den Daten zu
gewährleisten?
20. In welcher Form wurden die Daten weiterverarbeitet und mit welchen Programmen wurden die
Datensätze bearbeitet?
21. Wer hat die Erstellung der veröffentlichten Grafiken in Auftrag gegeben?
22. Wer hat die veröffentlichten Grafiken vor der Veröffentlichung kontrolliert, freigegeben und auf ihre
datenschutzrechtliche Zulässigkeit überprüft? Von wem, bzw. von welcher Stelle wurde die
Veröffentlichung genehmigt?
23. Wo und in welcher Form wurden die Datensätze von den Mitarbeiter_innen im Stadtmagistrat
gespeichert?
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