Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.65

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sen wir uns Profis nehmen, die das zustande bringen. Die ganze Geschichte ist
komplexer, als sie scheint, aber hoffentlich
bekommen wir das in Zukunft hin.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn der Vertreter der FPÖ davon spricht, dass man etwas nicht billig verkaufen sollte und nichts
zum allgemeinen Mehrwert einer Gebietskörperschaft beiträgt, dann seid Ihr jemand hier sprechen wir nicht mehr von Murmeln -,
der im riesigen Glashaus sitzt und mit Steinen wirft. Stichwort Ibiza, die FPÖ, die auch
die Heimat verkauft.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ, ALI,
FRITZ und GERECHT, 15 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.02.2020 (Seite 120) wird angenommen.
47.

Maglbk/28725/SP-BB-Wl/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B30, Wilten, Bereich zwischen Egger-Lienz-Straße, Andreas-Hofer-Straße,
Stafflerstraße und Sonnenburgstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85/ai), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zehn Stellungnahmen, fünf davon
mit Unterschriftenlisten, zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. Wl-B30 eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen sind inhaltlich großteils
identisch und beziehen sich teilweise auch
auf den gleichzeitig aufgelegenen Entwurf
des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F30.
Betreffend Bebauungsplan Nr. Wl-B30 richten sich alle eingebrachten Aspekt gegen
das Projekt Stadtcarré Wilten (Sonnenburgstraße 20 und 22, Egger-Lienz-Straße 12
bis 18, Andreas-Hofer-Straße 53 und 55).
Zu den Festlegungen der nördlichen Hälfte
des Planungsgebietes gibt es keine Stellungnahmen. Der Großteil der Inhalte richtet
sich gegen die Größe, Höhe, Struktur und
Nutzung des Projektes, welches im Rahmen
GR-Sitzung 27.02.2020

eines Städtebau- und Architekturwettbewerbes qualitätsvoll entwickelt wurde. Die Stellungnahmen wurden im Bericht der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu Planänderungen führen würden. Der unterzeichnete Projektsicherungsvertrag für das Projekt Stadtcarré Wilten liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kurz,
GR Lassenberger und GR Plach, 3 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ, ALI,
FRITZ und GERECHT, 15 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.02.2020:
Der Bebauungsplan Nr. WI-B30, Wilten, Bereich zwischen Egger-Lienz-Straße, Andreas-Hofer-Straße, Stafflerstraße und Sonnenburgstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
48.

Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist drei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt diese Anfragen zur
Kenntnis.