Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.42
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Dem FC Wacker Innsbruck wird eine Jahressubvention in Höhe von € 205.000,-- genehmigt.
30.8
FC Wacker Innsbruck, Refundierung Betriebskosten - Nachwuchs 2021
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem FC Wacker Innsbruck wird die Refundierung der Betriebskosten in Höhe von
€ 85.000,-- genehmigt.
30.9
FC Wacker Innsbruck, Damenmannschaft 2021
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem FC Wacker Innsbruck wird für die Damenmannschaft 2021 eine Subvention in
Höhe von € 33.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage
genehmigt.
GRin Mag.a Lutz referiert den Antrag des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 18.11.2020:
31.
MagIbk/9613/SV-DVO/2
Verkehrsmaßnahmen, Dr.-StumpfStraße, Verordnung einer Fahrradstraße
GRin Mag.a Lutz referiert den Antrag des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 18.11.2020,
beiliegende Verkehrsmaßnahme, die Dr.Stumpf-Straße nicht als Fahrradstraße zu
verordnen, zu beschließen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Der Beschluss der dauerhaften Verordnung einer
Fahrradstraße in der Dr.-Stumpf-Straße war
im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, nicht mehrheitsfähig. Daher habe ich
GR-Sitzung 10.12.2020
ein Schreiben an die KoalitionspartnerInnen
verfasst und ich versuche hier auch noch
einmal zu erläutern, weshalb mir die Zustimmung zu einer Fahrradstraße so wichtig ist.
Ich glaube, dass einigen die Bedeutung dieser Fahrradstraße nicht bewusst ist. Eine
Fahrradstraße ist eine Straße, in der AnwohnerInnen, UnternehmerInnen und deren
KundInnen ungehindert zu- und abfahren
können. Der Durchzugsverkehr wird hingegen untersagt, die Geschwindigkeit wird auf
30 km/h reduziert und Fahrradfahrende dürfen nebeneinander fahren.
Die Dr.-Stumpf-Straße ist sozusagen die direkte, geradlinige Verbindung ausgehend
vom Sieglanger-Steg bis zur Karwendelbrücke. Dort ist eine Einmündung in den bestehenden Radweg orographisch sowohl links
als auch rechts des Inns möglich ist.
Die Dr.-Stumpf-Straße war schon immer für
Radfahrende, die vom Universitäts-Sportinstitut Innsbruck (USI) Richtung Innenstadt
fahren, die direkte Verbindung zur Karwendelbrücke. Im Zuge der Bauarbeiten der
TIGAS-Erdgas Tirol GmbH am orographisch
rechten Radweg zwischen Völs und der
Stadt Innsbruck hat die Baustellenregelung
durch eine Landesverordnung so ausgesehen, dass auf der Völser Straße 50 km/h
verordnet waren. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung galt von der Götzner Straße bis
zur Ortseinfahrt Innsbruck, um den Fahrradfahrenden, die in Völs-West wohnen, die direkte Verbindung in die Stadt zu ermöglichen. Der Radweg war ja gesperrt.
Eines meiner Credos ist, Verkehrsregelungen, die sich während einer Baustelle bewährten, unter Umständen dauerhaft zu verordnen. Warum ist diese Verordnung dauerhaft sinnvoll? Bereits vor der heute zu beschließenden Verordnung hatten wir ein hohes Radverkehrsaufkommen in der Dr.Stumpf-Straße. Es wird bei der Umsetzung
des Masterplans Radverkehr 2030 zunehmen. Wir brauchen auf beiden Innseiten
Schnellwege für Fahrradfahrende. Die orographisch rechte Seite wird nicht ausreichen, um das zukünftig zu erwartende und
zu erhoffende Radverkehrsaufkommen zu
bewältigen.
Die Fahrradstraße ist das gelindeste Mittel,
denn es ändert sich eigentlich nichts für die
AnwohnerInnen und die UnternehmerInnen