Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.53

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- 887 -

Nach einem Jahr könnte man dieses Modell
noch einmal begutachten und es auf andere
Stadtteile übertragen. Einen Versuch wäre
es wert. (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Wallasch, 1 Stimme; gegen
GRÜNE, FI, NEOS und ALI, 19 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität (Seite 876) vom
18.11.2020 wird angenommen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
unterbricht die Sitzung um 13:20 Uhr für
eine Pause. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen von
Bgm. Willi um 14:30 Uhr wieder fortgesetzt.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
zu Punkt 28.4:
MagIbk/33207/SUB-KU/14
Triebwerk 7, Jahressubvention 2021
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Ein Nachtrag zum Hinweis von GR Kunst, der bei
den Subventionen aus dem Kulturausschuss auf eine fehlende digitale Signatur
hingewiesen hat:
Ich habe inzwischen von der Mag.-Abt. V,
Kultur, die Information erhalten, dass diese
Signatur wegen eines technischen Fehlers
verloren gegangen ist. Während der Link in
das digitale Formular eingefügt wurde, ist
bei unserem Dienst der Server abgestürzt.
So hat sich der Fehler ergeben.
Das heißt, die digitale Signatur liegt vor,
aber aufgrund eines Übertragungsfehlers
wegen eines Systemabsturzes ist diese Unterschrift nicht in der PDF-Datei enthalten.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 24.09.2020 und
27.11.2020:

GR-Sitzung 10.12.2020

32.

MagIbk/32291/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B17, Mariahilf - St. Nikolaus, Bereich Bäckerbühelgasse 5 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Buchacher),
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B17, Mariahilf - St. Nikolaus, Bereich Bäckerbühelgasse 5 (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss
wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Plach: Ich möchte von unserer
Seite zu diesem Punkt der Tagesordnung
anmerken, was wir bereits in unserer KlubStellungnahme dargelegt haben:
Aufgrund der Sensibilität dieses Bereichs
und des erst vor Kurzem beschlossenen
Bebauungsplanes, der die historisch gewachsene Struktur in St. Nikolaus zu schützen versucht, hätten wir hier keinen Doppelbeschluss vorgeschlagen. Daher kann unsere Fraktion, die SPÖ, dem heute leider
nicht zustimmen.
GR Mag. Krackl: Ich finde das schade,
denn ich denke, es ist ein sehr gutes Projekt. Eines, bei dem man wirklich bemüht
ist, dass es sich gut in das Stadtbild einfügt.
Ich glaube eher, dass man dem Bauherrn