Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.54
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einen Orden umhängen sollte, weil er das
so gut macht.
34.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B51, Innenstadt, Bereich Anichstraße 26, 28 und Innrain 29, 31 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
Ich bin froh, dass das Projekt so kommt.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020 (Seite 887) wird beschlossen:
33.
MagIbk/34544/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B50, Innenstadt, Bereich zwischen Bürgerstraße, Colingasse, Adolf-Pichler-Platz, Stainerstraße, Marktgraben und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B21, Nr. INB21/1, Nr. IN-B39), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Lassenberger und
GR Kurz BA, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und ALI, 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B50, Innenstadt, Bereich zwischen
Bürgerstraße, Colingasse, Adolf-PichlerPlatz, Stainerstraße, Marktgraben und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B21, Nr. IN-B21/1, Nr. IN-B39), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016 wird beschlossen.
MagIbk/34646/SP-BB-IN/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B51, Innenstadt, Bereich Anichstraße 26, 28 und Innrain 29, 31 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016 wird beschlossen.
35.
MagIbk/34648/SP-BB-MÜ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. MÜ-B19, Mühlau, Bereich Haller Straße 41 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. MÜ-B18),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B19, Mühlau, Bereich Haller
Straße 41 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B18), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 10.12.2020