Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.73
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Bei einer Pressekonferenz haben wir bereits
den Titel "Ratlos im Rathaus" gewählt. Ich
habe mehrere Rechtsmaterien herausgesucht. Zum einen ist in § 54 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) der Voranschlag und der Ausgleich des Haushalts
verankert. Im Abs. 6 steht, dass über einen
Dienstpostenplan zu regeln ist, wie viel Personal wir haben. In § 61 IStR ist festgehalten, wann man Nachtragsvoranschläge, wie
der Herr Bürgermeister in diesem Aktenvermerk angewiesen hat, verwenden darf.
Es gibt die Rechtsvorschrift für die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015, in der Fassung vom
02.03.2015, allgemeine Grundsätze der
Veranschlagung. Dort ist festgehalten, dass
im Voranschlag sämtliche im folgenden Finanzjahr zu erwartenden Mittelverwendungen und zu erwartende Mittelaufbringungen
voneinander getrennt in voller Höhe brutto
aufzunehmen sind.
Allein schon dieser Satz lässt aus meiner
Sicht keinen Zweifel offen, dass der Betrag
von € 4 Mio. in den Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck aufgenommen
werden müsste und nicht im anschließenden Jahr per Nachtragskredit zu finanzieren
ist.
Wir haben dazu eine Aufsichtsbeschwerde
beim Land Tirol eingebracht. Eine Antwort
ist noch ausständig. Es geht auch darum,
dass sowohl ein offizieller als auch ein inoffizieller Aktenvermerk vorliegt. Ich glaube,
dass das Land Tirol Schwierigkeiten hat, zu
manchen Aktenvermerken zu kommen. Ich
bin aber schon gespannt auf das Ergebnis
der Aufsichtsbeschwerde. Wenn das Land
Tirol findet, dass alles rechtens war, dann
können wir uns in Zukunft auf Jahresvoranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck
freuen, die definitiv nicht mehr der Wahrheit
entsprechen werden.
37.
Sprach- und Gebärdendolmetscher, Beendigung der Tätigkeit
bei der heutigen Sitzung
Bgm. Willi: Die Sprach- und GebärdendolmetscherInnen beenden jetzt um 17:00 Uhr
ihre Tätigkeit. Ich möchte mich ganz herzlich für die Arbeit bedanken. Bis zur nächsten Sitzung. (Beifall von allen Seiten)
GR-Sitzung 21.01.2021
Zu Punkt 36.2
GfGR/259/2020
Erstellung des Jahresvoranschlages für 2020, Ansatz Personalkosten (FPÖ)
GR Depaoli: Herr Bürgermeister, es wurde
bereits viel gesagt. Wir haben Dich gefragt,
wie Du zu dieser Sache stehst, aber noch
nichts vernommen. Jede/r weiß, dass es ein
Haushaltsrecht und eine Vorgabe gibt, wie
ein Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck zu erstellen ist. Das IStR ist
auch zu beachten. Wenn man das alles
weiß, müsste man Handlungen setzen, die
rechtskonform erscheinen. Das ist hier nicht
der Fall.
Lieber Herr Bürgermeister, sehr viele vermissen ein Eingeständnis, dass etwas nicht
gut gelaufen ist, weil Du die Sache anders
gesehen hast. So eine Aussage haben wir
in drei Jahren von Dir noch kein einziges
Mal gehört. Alle Kritikpunkte, die wir gegen
Dich vorgebracht haben, wurden entweder
gar nicht kommentiert oder die Aussage getroffen, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen.
Genauso stellt sich für mich die Sache bei
den Anfragebeantwortungen dar. Ich habe
damals Deine Antwort in der Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen auch gehört und wäre
fast, wie GRin Mag.a Seidl, vom Stuhl im Sitzungszimmer gefallen.
Du oder wer auch immer diese Anfragebeantwortung gemacht hat, schreibt, dass das
nicht stimmt, weil es nicht so war. Wir brauchen dann zukünftig überhaupt keine Anfragen mehr zu stellen. Oder, wir nehmen zu
den Sitzungen des Gemeinderates einen
Reißwolf mit, wo jede/r seine/ihre Anfrage
hineinschiebt, weil unter dem Strich nichts
herauskommt.
Das trifft auch bei den Beantwortungen verschiedener anderer Anfragen zu. Wenn
man 15 Fragen vorbereitet, wird bei Frage 1
eine lapidare Antwort gegeben und bei allen
anderen Punkten auf diese Antwort verwiesen.
Wenn das die gelebte Demokratie ist, wenn
man als Opposition die Möglichkeit hat, Anfragen zu stellen und jede Anfrage überhaupt nicht oder nur mit einem lapidaren