Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.22
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Stimme enthalten und die Sache beobachten. Daher melde ich auch Stimmenthaltung
an.
StR Federspiel: Ich habe im Stadtsenat
schon ausgeführt, dass wir gegen diesen
Antrag stimmen. Kaufmännisch wurde uns
zu wenig herausgeholt. Meiner Meinung
nach ist das ein ökonomischer Nonsens und
die Westendorfer sollen sich einen anderen
Dummen suchen. Dazu muss ich mir die
Bewertung ansehen, dass wir nur
€ 79.000,-- oder eventuell sogar weniger erhalten. Daher werden wir uns daran nicht
beteiligen und gegen den Optionsvertrag
stimmen.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Mayer: Ich möchte auch Stimmenthaltung anmelden.
GR Putz: Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass wir einen offenen Brief
ausgesandt haben, welchen Sie gesehen
haben. Inhaltlich sind wir der Meinung, dass
die Verhandlungen sehr schlecht waren, daher werden wir die Zustimmung verweigern.
Bgm.-Stellv. Lassenberger übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: StR Federspiel hat schon angesprochen, dass wir der
Beschlussvorlage nicht zustimmen werden.
Ich darf jetzt Punkte nennen, warum wir uns
so entschieden haben und glauben, dass
aus ökonomischer Sicht zu wenig verhandelt wurde.
Die Gemeinde Westendorf würde nach der
Beschlussfassung über 10 ha Grund der
Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellt bekommen. Welche Leistungen erhält die
Stadt Innsbruck durch die Bereitstellung der
Grundstücke? Im Akt ist zu lesen, dass wir
mit rund € 79.000,-- jährlicher Entschädigung für diese Flächen rechnen können,
wenn die Gemeinde Westendorf sämtliche
Grundstücke sofort in Anspruch nimmt.
Derzeit rechnet man damit, dass die Stadt
Innsbruck in den nächsten zwei Jahren
€ 60.000,-- pro Jahr bekommen wird. Erst in
GR-Sitzung 18.03.2021
den Jahren 2024/2025 wird die volle
Summe ausbezahlt.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, hat diesen Bodenwertzins errechnet
und festgestellt, dass unsere Gründe in
etwa mit € 135.000,-- Zins zu bewerten
sind. Die Stadt Innsbruck hat mit der Gemeinde Westendorf verhandelt und kommt
auf die Summe von € 79.000,-- jährlicher
Entschädigung im besten Falle.
Gegengerechnet wird, dass jedes Jahr, beginnend mit 2022, vier Monate vor und nach
der Saison, 40 Personen pro Woche die Unterkunft in Hotels in Westendorf, sofern verfügbar - das will ich betonen - ermöglicht
werden muss. Dies mit einem Preisnachlass
von 20 %.
Die Summe wurde gegengerechnet und daher kommt man auf den Betrag von
€ 79.000,--, mit dem sich die Stadt Innsbruck begnügt. Ich möchte aber schon festhalten, dass die Rechnung so nicht funktionieren kann. Es ist nicht machbar, dass genau 40 Personen der Stadt Innsbruck in der
Gemeinde Westendorf Urlaub machen
möchten. Wissen wir im Vorhinein, dass in
der Gemeinde Westendorf immer Drei- oder
Vier-Sterne-Hotels zur Verfügung stehen,
die mit 20 % Nachlass vergeben werden
müssen?
Ich habe keinen Gemeinderatsbeschluss
der Gemeinde Westendorf dazu gefunden.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich
die Hoteliers daran beteiligen, vier Monate
20 % Ermäßigung auf die Zimmer für Senioren aus Innsbruck zu vergeben. Ich bin gespannt, wie das in der Praxis abgewickelt
wird. Vor allem wird eine Gegenrechnung
erfolgen, was nicht funktionieren kann, da
wir keine Erfahrungswerte haben, wie viele
Personen ein solches Angebot in Anspruch
nehmen werden.
Mein Vorschlag wäre eher, dass uns die
Gemeinde Westendorf einen entsprechenden Bodenwertzins bezahlen soll und nach
Abschluss der Saison erfolgt die Gegenrechnung. Wenn wirklich sehr viele Innsbrucker dieses Angebot in Anspruch nehmen,
kann so eine Rechnung angestellt werden.
Genauso könnte der Fall eintreten, dass wir
den Betrag von € 79.000,-- bekommen und
vielleicht 10 Senioren nach Westendorf fahren, um das Hotelangebot in Anspruch zu