Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.287

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nicht der Bürgermeister als Bezirksverwaltungsbehörde, sondern die
Landespolizeidirektion (Strafamt in der Kaiserjägerstraße) zuständig,
weshalb der Stadtverwaltung keine Details zu etwaig verhängten Strafen
bekannt sind.
Frage 4:

Aus welchen Gründen werden die Radwege nur mit großer Verspätung ohne Beachtung der Verkehrssicherheit geräumt?

Antwort:

Radfahrstreifen werden in den Kategorien der Fahrbahnbetreuung mitgeräumt. Getrennte Radfahranlagen sind in Kategorie 3 enthalten. Die in der
Betreuung der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, befindlichen Radwege werden
ebenso nicht verspätet gereinigt. Bei Bedarf sind die MitarbeiterInnen der
Mag.-Abt. III, Grünanlagen, ab 03:00 Uhr Früh im Einsatz. Dass die Radwege
in Grünanlagen zum Teil längere Zeit schneebedeckt sind, hat mit der Art
des verwendeten Streumittels (abstumpfend, nicht auftauend) zu tun.

Frage 5:

Wie viele städtische Bedienstete wurden in den Jahren 2019 und 2020 für die
Schneeräumung eingesetzt?

Antwort:

Die Mag.-Abt. III, Straßenbauhof, hat in beiden Jahren jeweils 110 MitarbeiterInnen eingesetzt. Daneben stehen im Fuhrpark 19 MitarbeiterInnen (auf
Fahrzeugen und Geräten), in der Werkstatt 12 MitarbeiterInnen (zur laufenden Fahrzeuginstandsetzung) im Einsatz.
In der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, sind für die Betreuung der übergeordneten
Geh- und Radwege im Einsatzfall 11 Personen plus 1 EinsatzleiterIn im
Dienst. Diese MitarbeiterInnen sind bei Bedarf auch an Wochenenden und in
der Nacht (ab 03:00 Uhr, EinsatzleiterInnen ab 02:30 Uhr) in Bereitschaft.
Die Räumung der untergeordneten Wege in öffentlichen Parkanlagen erfolgt
gesondert während der regulären Dienstzeit. Dabei sind je nach Notwendigkeit zusätzlich bis zu 30 Personen im Einsatz.

Frage 6:

Wie viele Beschäftigte wurden im Bauhof in den vergangenen Jahren eingespart?
- Welche unmittelbaren Auswirkungen hatte das auf die Funktionalität der Schneeräumung?

Antwort:

In den letzten Jahren wurde der Mitarbeiterstand in der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, und in der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, nicht reduziert.
Das Personalgerüst ist gesamtheitlich anzusehen, das heißt die Funktionalität bezieht sich auf die Tätigkeiten im ganzen Jahresablauf.

Frage 7:

Wurden bei den aktuell Beschäftigten der Stadt die Einsatzzeiten für die Schneeräumung und bei den städtischen Einsatzfahrzeugen deren Anzahl gekürzt bzw.
reduziert?
- Wenn ja, in welchem Ausmaß in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
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