Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.288

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- Wie viele städtische Einsatzfahrzeuge stehen derzeit zum Zweck der Schneeräumung zur Verfügung?
- Wie viele davon sind tatsächlich einsatzfähig?
Antwort:

Die Einsatzzeiten der Beschäftigten wurden weder in der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, noch in der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, gekürzt, die Bereitschaft
der MitarbeiterInnen zur freiwilligen Mehrdienstleistung hält sich jedoch in
Grenzen.


Städtische Einsatzfahrzeuge der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb
(Werkstatt und Fahrzeugdisposition, Straßenbauhöfe):

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14 stadteigene Großfahrzeuge
4 Radlader
12 kommunale Trägerfahrzeuge
26 Kleinfahrzeuge für den manuellen Winterdienst und 6 Partiefahrzeuge
Unterstützung bei starkem Schneefall mit 2 Traktoren samt Winterausrüstung durch die Mag.-Abt. III, Wald und Natur

˗



In der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, stehen drei Geräteträger und ein
Kleintraktor im Einsatz.

 Der Ausfall der Fahrzeuge und Geräte hält sich in Grenzen (abhängig
vom Alter der Fahrzeuge) und bewegt sich bei 10 %, in der Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, stehen alle genannten Fahrzeuge in Betrieb.
Frage 8:

Wie viele externe Schneeräumdienstleister mit wie vielen Fahrzeugen und Personen waren in den Jahren 2019 und 2020 im Einsatz?
- Welche Kosten hat diese Fremdvergabe in den Jahren 2018, 2019 und 2020
verursacht?
- Wurden auch hier Einsparungen vorgenommen bzw. (interne) Kostenobergrenzen, wenn ja, von wem festgelegt?

Antwort:

Externe Dienstleister:
Bei massivem Schneefall werden Firmen mit Winterdienstfahrzeugen angefordert. Dafür bestehen Winterdienstverträge für Räumung und Streuung
und Vereinbarungen für die Schneeverladung und Schneeabfuhr. Es besteht
die Verpflichtung, während der Wintersaison jederzeit, auch an Sonn- und
Feiertagen zu jeder Tages- und Nachtzeit, bereitzustehen. Die Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, setzt 25 FrächterInnen bzw. LandwirtInnen ein, die Mag.Abt. III, Grünanlagen, einen externen Dienstleister mit Fahrzeug und Gerät.
Vertraglich eingemeldete Fahrzeuge und Gerätschaften durch externe
DienstleisterInnen in der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb:
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