Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.73
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So hintergeht man das System und garantiert, dass das eigene Kind an jene Schule
kommt, die man sich wünscht. Es entsteht
ein eigener Wettbewerb um die Schulplätze.
Seit es diese Regelung in der Bundeshauptstadt Wien gibt, haben auch die Scheinwohnsitzmeldungen massiv zugenommen.
Weiters hat die Teilung zwischen privaten
und öffentlichen Schulangeboten stark zugenommen! Diese Entwicklungen belasten
bereits sechsjährige Kinder! Indem man versucht, einen Einheitsschulsprengel durchzusetzen, entfernt man sich vom eigentlichen
Ziel.
Lange Rede, kurzer Sinn: In der Bundeshauptstadt Wien gibt es nun einen Bürgermeister-Stellvertreter der NEOS, der für die
Bereiche Bildung und Schulen verantwortlich ist. Auch er ist mit großem Eifer in dieses Projekt gegangen. Er wollte die soziale
Durchmischung fördern und das Sprengelsystem reformieren. Nun wird es evaluiert
und man sieht sich an, was es für Folgen
hat. GRin Mag.a Klingler-Newesely und ich
haben über diese Evaluierung geredet.
Auch wenn die Stadt Innsbruck völlig anders ist als die Bundeshauptstadt Wien,
werden wir versuchen von diesen Kenntnissen zu lernen. Wien ist Stadt und Land zugleich. In der Stadt Innsbruck sind das bezüglich der Verwaltung völlig verschiedene
Ebenen!
Wir müssen z. B. berücksichtigen, wie es
bei den neuen Mittelschulen aussehen wird,
denn für diese gibt es die neue Sprengeleinteilung nicht. Wie werden außerordentliche
SchülerInnen, das sind jene, welche die
deutsche Sprache nicht genügend beherrschen, den Schulen zugeteilt? Es ist nicht
im Einflussbereich der Stadt Innsbruck, sondern die Einteilung erfolgt durch die Bildungsdirektion.
Wenn ich mir diesen Antrag bzw. Prüfantrag
anschaue… Hier wird vorgeschlagen, dass
die Einteilung der SchülerInnen von der
Stadt Innsbruck durchgeführt werden soll
und die Abwicklung über die Mag.-Abt. V,
Schule und Bildung, vonstattengehen kann.
Wir beobachten bereits laufend, wie wir die
Situation hinsichtlich der Schulsprengel verbessern können, doch dieser Antrag ist
nicht umsetzbar.
GR-Sitzung 22.04.2021
Ein weiterer wesentlicher Schritt ist für mich
die Übersiedlung der Bildungsservicestelle
in das Erdgeschoss der BFI Tirol Bildungs
GmbH. Dort können Eltern alle Informationen erhalten, die sie für etwaige Schulwechsel benötigen. Wie funktioniert die Sprengeleinteilung, was kann man unternehmen,
wenn der Wohnsitz geändert wird? Solche
Fragen werden dort geklärt.
Bezüglich der Sprengelfrage ist es bereits
folgendermaßen Brauch: Wenn ein Kind
gerne den Sprengel verlassen würde, reden
die beiden DirektorInnen der betroffenen
Schulen miteinander. Wenn sie miteinander
übereinkommen, ist dieser Schulwechsel
überhaupt kein Problem. Wann können sich
die DirektorInnen nicht einig werden?
Wenn durch den Schulwechsel die gesamte
Klasse zusammenbrechen würde, wird es
keine Einigung geben. Dann gäbe es anstatt zwei kleiner Klassen eine große und
die Unterrichtsqualität würde darunter leiden. Der große Wurf, der mit diesem Antrag
signalisiert wird, dass alle Eltern die Schulwahlfreiheit hätten, ist nicht umsetzbar!
Das andere Thema ist die Durchmischung.
Hier gilt es einen anderen Weg zu präferieren und wir beschreiten ihn auch bereits.
Viele Ressourcen der Magistratsabteilungen
fließen bereits in die Bildungsservicestelle
und die Online-Meldeplattform, die auch
eine Bildungsstadtkarte bietet. Genau diese
Schritte werden im Antrag gefordert, doch
sie werden bereits in der Stadt Innsbruck
umgesetzt!
Diesen Weg gehen wir bereits und wenn
uns die Ergebnisse der Evaluierung aus der
Bundeshauptstadt Wien vorliegen, werden
wir genau prüfen, was wir mit unseren
Grundlagen verbessern können. Experimente wie z. B. Kindertaxis anzubieten,
werden wir nicht umsetzen. Ich diskutiere
gerne über Qualitätsverbesserungen im
Ausschuss für Bildung, Gesellschaft und
Diversität, aber es gilt einen Schritt nach
dem anderen zu setzen und ich glaube, wir
sind auf einem sehr guten Weg. (Beifall)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: GRin
Mag.a Seidl hat gemeint, dass wir uns nicht
mit dem Antrag befassen wollen. Das
stimmt nicht. Genau weil wir uns mit dem
fünfseitigen Antrag befasst haben, kommen
wir zu dem Ergebnis, ihn abzulehnen! (Beifall)