Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.95

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- 357 -

"GR Depaoli-Kommission", die sagt, ein Antrag ist erlaubt oder eben nicht? (Beifall)
Ich glaube, der Antrag führt in eine falsche
Richtung und ich wiederhole, er ist eigentlich nicht zulässig. Nun bitte ich darum, ihn
mit einer großen Mehrheit abzulehnen,
denn es ist eine sehr gefährliche Intention,
die hier verfolgt wird. (Beifall)
GR Mag. Plach: Ich schließe mich meinem
Vorredner an. Es ist ein neuer Tiefpunkt von
GR Depaoli. Wenn man sich diesen Antrag
anschaut, erkennt man, dass er von einem
Demokratieverständnis strotzt, das für mich
befremdlich ist. Aus meiner Sicht wäre der
Antrag a limine zurückzuweisen.
Inhaltlich ist der Antrag fern jeglicher Kritik.
Wenn wir versuchen würden, rechtliche
Rahmenbedingungen für Beschlüsse zu
kreieren, die Wahlen bzw. Abwahlen legitimieren sollen, befinden wir uns auf einem
Pfad, den ich nicht gehen möchte. Es ist
eine absolut unverständliche Antragsformulierung und ich weiße den Antrag zutiefst
zurück!
Bgm.-Stellv. Lassenberger: In dem Antrag
von GR Depaoli werde ich angesprochen.
Ich kann die Intention von ihm verstehen,
aber die FPÖ wird diesem Antrag nicht zustimmen, auch wenn ich dadurch gegen
mich selbst argumentiere. Nach Meinung
der FPÖ ist der Antrag aus demokratiepolitischer Sicht wirklich befremdlich. (Beifall)
Ich habe keine Freude damit, dass man
eine Person, in diesem Fall mich, in den
Vordergrund stellt und ihr sagt, du wirst abgewählt, wegen der Zugehörigkeit zu einer
gewissen Fraktion.
Wir haben in diesem Gemeinderat schon öfters erlebt, dass es auch anderen Personen
so ergangen ist, aber deswegen dürfen wir
die Regeln nicht aushebeln. Wer würde die
Regeln festlegen? Wann dürfte jemand aus
welchem Grund abgewählt werden?
Wir müssen uns alle am Riemen reißen,
und uns selbst hinterfragen. Wann ist ein
"Abwahlspiel", wie es diese Periode in den
Gemeinderat eingezogen ist, zukünftig sinnvoll? Ist es sinnvoll, Personen aus ideologischen Gründen abzuwählen?
Es muss ein Weg gefunden werden, dass
persönliche Untergriffe in diesem Haus unterlassen werden, dann würde ein solcher
GR-Sitzung 22.04.2021

Antrag nicht zustande kommen.
GR Depaoli, Du weißt, wir unterstützen
Deine Anträge oft, aber diesem können wir
nicht zustimmen. Es gibt ein Stadtrecht und
es ermöglicht, einen Bürgermeister bzw.
einen Bürgermeister-Stellvertreter abwählen
zu lassen. In diesem Haus entscheidet die
Demokratie. Wenn eine Mehrheit gefunden
wird, um eine Person abzuwählen, dann ist
es zu akzeptieren, unabhängig davon, ob es
einem gefällt oder nicht.
Es entscheidet ja nicht eine Person, sondern alle 40 Gemeinderäte. Das ist Demokratie und Entscheidungen müssen akzeptiert werden. Es wurde bereits
angesprochen, dass der Antrag in eine gefährliche Richtung führt. Wer würde die Regeln aufstellen? Wann wäre ein Abwahlantrag zulässig? Wenn wir darüber diskutieren
würden, würde ein Fass geöffnet werden.
Wir werden gegen diesen Antrag stimmen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GRin Duftner: Ich schließe mich der Meinung von GR Mag. Plach und
GR Mag. Krackl an. Der Antrag wäre zurückzuweisen. Es war für mich wirklich
schwierig, den Text nachzuvollziehen. Im
Antrag befinden sich Aussagen, die wirklich
schwer verständlich sind.
Das freie Mandat wird nicht verletzt, nur weil
ein/e KoalitionspartnerIn die Koalition aufkündigen will, doch genau das wird im Antrag behauptet. Eine Wahl eines/r Bürgermeister-StellvertreterIn muss frei erfolgen.
Eine freie Wahl bedeutet, dass es niemanden etwas angeht, weshalb ich jemanden
wähle.
Es gibt das Wahlgeheimnis und dabei sollten wir auch bleiben. Es ist schwierig, Intentionen zu kontrollieren. Wie ein Abwahlantrag zu stellen ist, wird im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ausreichend geregelt.
Es gibt Begründungen für Anträge und die
gewählten MandatarInnen können diesen
zustimmen oder eben nicht. Jede/r hier ist
mündig und kann eigenständige Entscheidungen treffen.
StR Federspiel: Herr Bürgermeister, der
Antrag ist einfach a limine zurückzuweisen.
Das ist meine Rechtsauffassung. Wenn