Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.297

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Pflicht, in ihrem/seinem Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Besorgung ihrer/seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
Die freie Meinungsäußerung darf durch diese Bestimmung nicht in dem Maß
eingeschränkt werden, dass die Kritik einer/eines Vertragsbediensteten an
einer öffentlichen Einrichtung oder Institution unterbunden ist, denn die
Möglichkeit einer sachlichen geäußerten Kritik bildet ein unverzichtbares,
jedermann zustehendes Recht in einem demokratischen Gemeinwesen. Die
Grenzen zulässiger Kritik an PolitikerInnen in Ausübung ihres öffentlichen
Amtes sind grundsätzlich weiter gesteckt als bei Privatpersonen. PolitikerInnen müssen daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen.

Frage 2:

Genügt die Behauptung, sich in den sozialen Medien "privat" zu äußern, um eine
tatsächliche und in der Außenwahrnehmung plausible Spaltung einer Persönlichkeit in die vollkommen getrennten Komponenten "Privatperson" und "städtischer
Mitarbeiter" zu gewährleisten?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Hat es in der Vergangenheit (Zeitraum 2010 bis 2021) Fälle gegeben, in denen
sich MitarbeiterInnen des Magistrats und/oder politischer Büros öffentlichkeitswirksam (v. a.) auf Social Media zu politischen AkteurInnen (GemeinderätInnen der
Stadt Innsbruck) geäußert haben, was dazu geführt hat, dass Abmahnungen
durch deren Vorgesetzte erfolgt sind oder Eintragungen in ihre Personalakten vorgenommen wurden?

Antwort:

ja
(a) Wenn ja, wie oft war dies im genannten Zeitraum der Fall, was waren die konkreten Anlässe für die Abmahnungen und die Eintragungen und was sind die
sich daraus ableitenden Konsequenzen für die betreffenden Personen?

Antwort:

Es sind insgesamt drei Fälle bekannt, alle drei MitarbeiterInnen sind verwarnt worden.
Ein Mitarbeiter hat auf einer öffentlichen Facebook-Seite unter einem Bild
der damaligen Bürgermeisterin als Antwort auf einen Eintrag "um sich zu
schämen, braucht man Charakter" geschrieben und damit wohl zweifellos
auch Frau Bürgermeisterin gemeint. Er wurde deswegen verwarnt.
Eine Mitarbeiterin hat auf Facebook gepostet: "Vielleicht sollten sich manche die Geschichte von St. Martin nochmal in Erinnerung rufen – allen voran
die Innsbrucker Bürgermeisterin! #Obdachlos #Schlafplatz" etc. im Zuge der
Diskussion um Schlafverbote in der Altstadt. Sie wurde verwarnt.
Ein Mitarbeiter hat Inhalte aus einem gemeinderätlichen Ausschuss gepostet und damit gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Er wurde verwarnt.

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