Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.389
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 87:
"Aus wasserrechtlicher Sicht besteht laut Auskunft der Wasserrechtsbehörde
beim derzeitigen Verkehrsaufkommen kein Handlungsbedarf." Wie wurde dies
konkret geprüft?
Antwort:
Es wurde ein Lokalaugenschein entlang des gesamten betroffenen, seit Jahren bestehenden Wegverlaufes durchgeführt. Aufgrund der Gegebenheiten
ist der kulturbautechnische Amtssachverständige zum Schluss gekommen,
dass keine ergänzenden Maßnahmen erforderlich sind. Dazu wurde eine entsprechende Fotodokumentation angefertigt.
Frage 88:
Welche Gegebenheiten wurden dieser Prüfung zu Grunde gelegt?
Antwort:
Der kulturbautechnische Amtssachverständige hat auf Basis der derzeit aktuell festgelegten Regeln der Wissenschaft und Technik befunden, dass
durch die zusätzliche Frequentierung (siehe Antwort zu Frage 51) keinerlei
Auswirkungen auf die vorhandenen Entwässerungsmaßnahmen eintreten.
Als geltendes Regelwerk und Basis für die Beurteilung kann die ÖNORM B
2506:1-3, ÖWAV-Regelblatt 45, RVS 04.01.11 und 04.04.11 genannt werden.
* Die hervorgehobenen bzw. mittels Stern(*) markierten Fragestellungen wurden Ihnen bereits im
November 2020 von den Anrainern in der betroffenen Wohnsiedlung Moserfeld übermittelt. Leider blieben diese bis dato unbeantwortet.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
Seite 22 von 22
17 h
40 min