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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.390

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1

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GR Bernhard Schmidt

1. Bgm.-Stv. Markus lassenberger

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KO Andrea Dengg

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KO Stv. Andreas Kunst

GRin Deborah Gregoire

GRin Beatrix Klaus

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Innsbruck, am 16.05.2021

Anfrage
betreffend die Leerstandserhebung mithilfe des GWR
Seit geraumer Zeit wird im Hinblick auf die Thematik „Leistbares Wohnen" u.a. auch über
Maßnahmen zur ,,Mobilisierung" leerstehender Wohnungen diskutiert. Im Zuge dessen sollte
u.a. eine - rechtlich umstrittene - ,,Leerstandserhebung" unter Nutzung des Gebäude- und
Wohnungsregisters (GWR) durchgeführt werden . Abgesehen von der rechtlichen Problematik
um die Durchführung einer „Leerstandserhebung" auf diese Weise scheint es auch Probleme
anderer Art zu geben , welche die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Frage stellen.

In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Ist es richtig , dass die Gebäude im Stadtgebiet von Innsbruck überwiegend - Experten
sprechen von ca . 75 % - im GWR nach wie vor nicht korrekt erfasst sind? Falls ja,
warum ist dem so und welche Gründe standen einer korrekten Erfassung bis dato
entgegen?
2. Ist es richtig , dass es in Innsbruck mehrere zehntausend - Experten sprechen von ca .
50.000 - sog . .,Klärungsfälle"" gibt? Falls ja , warum ist dem so?
3. Wie viele Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen sind bisher im Stadtmagistrat mit der Erfassung
der Gebäude im GWR befasst?
4. Gibt es die Absicht , den Personalstand bezüglich der in Frage 3 angeführten
Beschäftigten zeitnah zu erhöhen? Falls ja , in welchem Zeitraum und um wie viele
Planstellen?
5. In welchem Zeitraum kann eine korrekte Gebäudeerfassung aller Gebäude im
Stadtgebiet realistisch durchgeführt werden?

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