Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.98
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Innsbruck anbelangt, mit den Vereinen und
den Flugschulen permanent gesprochen
wird. Es wird wirklich versucht, immer leiseres Fluggerät einzusetzen, um die
Lärmemissionen und die Schadstoffbelastung so gering wie möglich zu halten.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Es ist klar,
dass Regelungen eingehalten werden müssen. Wenn es eine Mittagsruhe gibt, dann
muss sie von allen FlugteilnehmerInnen eingehalten werden. Wenn der Flughafen sich
in seinem Betrieb durch den Flugsport beeinträchtigt oder gestört fühlt, muss er das
regeln.
Ich danke GR Mag. Falch für seinen Beitrag. Mit seiner Expertise führte er sehr gut
aus, dass im motorisierten Flugsport sehr
auf moderne Technologie gesetzt wird, die
lärm- und schadstoffarm ist. Das ist gut so,
damit dieser Sport in Innsbruck nicht aussterben muss.
Es ist ein großer Unterschied, ob eine Umfrage gemacht wird oder eine Studie. (Beifall)
Eine Studie gibt es bereits. Das hat
GR Onay schon gesagt. Fragen kann man
an das Personal des Flughafens Innsbruck
stellen. Bei einer Umfrage würden aber Personen befragt werden, ob sie den Flughafen
laut finden oder wie sie den motorisierten
Flugverkehr empfinden. Das wurde aber alles jetzt erst bemerkt, weil der andere Lärm
weggefallen ist.
Der Flughafen ist laut, das war immer bekannt. Es gibt aber Möglichkeiten, damit zu
leben. Wir sind gegen eine Umfrage, bei der
Menschen befragt werden, um damit
scheibchenweise den Flugverkehr in Innsbruck wieder abzubauen.
GR Onay: Es kommt nun Einiges zum Vorschein. Es gab heute einen Antrag, bei dem
ich nicht dabei war, aber alle anderen. Dieser wurde a limine zurückgewiesen, weil der
Gemeinderat der Stadt Innsbruck nicht zuständig ist.
Nun ist die Frage, wie das bei diesem Antrag ist. Zuständig für die Betriebszeiten der
Motorflieger ist das Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - die zivile Luftfahrtbehörde. Also nicht die Stadt Innsbruck.
GR-Sitzung 27.05.2021
Wir können hier Umfragen machen, so viele
wir wollen, wir sind nicht zuständig. Direktor
Dipl.-Ing. Pernetta und einigen InnsbruckerInnen sind die Motorflieger lästig. Es gibt
das Problem, dass wir als Stadt Innsbruck
das nicht regeln können und auch Dipl.Ing. Pernetta kann es nicht. Zuständig ist
das Bundesministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie, die zivile Luftfahrtbehörde.
Warum wird dieser Antrag zugelassen? Das
ist das, was ich kritisiere. Ich bin einerseits
der gleichen Meinung wir Bgm. Willi: Wenn
etwas Recht ist, muss man sich daran halten und einen Antrag a limine zurückweisen.
Auf der anderen Seite kommt von den
GRÜNEN ein Antrag, der in einem Bereich
liegt, in dem die Stadt Innsbruck überhaupt
keine Zuständigkeit hat. Man könnte bei Ministerin Gewessler, BA, die übrigens auch
eine GRÜNE ist, direkt anklopfen und sie
darum bitten, das abzustellen.
Dafür, eine Umfrage zu starten, die komplett
sinnlos ist und Geld kostet, um für "Beschäftigungstherapie" zu sorgen, dafür sollten wir
uns als Gemeinderat nicht hergeben.
StRin Mag.a Mayr: Die Antragsformulierung
spielt auf den subjektiv empfundenen Lärm
bzw. die Lärmbelastung an und dann werden die Stadtteile genannt. Das soll über
das Büro des Bürgermeisters, Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, erfragt werden.
Genau damit habe ich ein Problem. Wenn
wir so etwas in dieser Form annehmen und
dem Stadtsenat zuweisen, wird es nicht
lange dauern, bis es dann einen Antrag gibt,
für eine Umfrage in Stadtteilen zum subjektiven Sicherheitsgefühl usw.
Bitte lasst uns diese subjektiven Themen
nicht in dieser Weise erheben. Wir wissen,
dass es auch Lärmmessgeräte gibt, die mobil aufstellbar und nicht manipulierbar sind.
So etwas zu leihen und die Daten zu erfassen oder eine Studie in Auftrag zu geben,
wäre ein ganz anderes Fundament.
Auf diese Art und Weise kann ich diesem
Antrag nicht zustimmen, weil ich glaube,
dass es die falsche Methode und nicht zielführend ist. Ich denke, dass das nicht
Schule machen sollte.