Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.297

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Frage 44:

Wenn ja, wie begründen Sie dies?

Antwort:

Die LiegenschaftseigentümerInnen haben auf Grundlage desselben Bebauungsplanes ihre Wohnbauten errichten können. Die Wegverbindung dient
auch der Erschließung der AnliegerInnen. Ohne die Ausweisung der Wegverbindung wäre eine Bebauung nicht zu ermöglichen gewesen.

Frage 45:

Werden Sie zu diesem Lückenschluss einen Bürgerbeteiligungsprozess starten,
um nach Einbindung aller Betroffenen und Interessierten eine vielleicht bessere
und allseits akzeptierte Lösung und Routenführung für Ihren Radweg zu finden?

Antwort:

Siehe Antwort zur Frage 48.

Frage 46:

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Antwort:

Siehe Antwort zur Frage 48.

Frage 47:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zur Frage 48.

Frage 48:

Warum haben Sie nicht VOR Veröffentlichung und Beschlussfassung des "Masterplan Radverkehr 2030" einen entsprechenden BürgerInnenbeteiligungsprozess
gestartet, um wenigstens für jene Abschnitte, bei denen private Grundstücke betroffen sind, Klarheit über die Bereitschaft der GrundeigentümerInnen zu erzielen?

Antwort:

Die BürgerInnenbeteiligung findet auf Ebene der raumordnerischen Festlegungen statt, insbesondere ÖROKO und Bebauungsplanung. Einige LiegenschaftseigentümerInnen haben in diesen Verfahren auch Stellungnahmen
eingebracht.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 11 von 11

5h

30 min