Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.334
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(zu Punkt 47.6)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
eingelangt am
15. Juli 2021
6P6 I 1-11512021
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
lnnsbruck-11072021
ANFRAGE
Aufgrund der Corona-Maßnahmen rnacht es selbstverständlich Sinn den Kunden der
lnnsbrucker Markthalle vor Ort ein Corona-Test-Angebot anzubieten. Faktum ist aber auch,
dass Corona-Teststationen nicht nur ein Service für die Kunden, sondern auch ein rentables
Geschäftsmodell für die Betreiber sind. Alle Mieterinnen und Mieter der Markthalle müssen
für ihren Betrieb Miet-bzw. Pachtzins bezahlen. Es ist daher unverständlich, dass die
Betreiber der Corona-Teststation ( mutmaßlich Blue Mountain GmbH, Oberstrass 218, 6416
Obsteig), keinen Miet- bzw. Pachtzins entrichten mussten, wie bereits vom Geschäftsführer
der /JG mündlich bestätigt.
Im Gegensatz zu anderen Einkaufszentren war bzw. ist es nur Montag bis Freitag zwischen
11 :00 Uhr und 18:00 Uhr möglich sich in der lnnsbrucker Markthalle testen zu lassen, obwohl
gerade ein Corona-Test vor allem an Samstagen aufgrund einer dementsprechend hohen
Kundenfrequenz aus epidemiologischen und wirtschaftlichen Gründen notwendig wäre.
1. Gab es für die Vergabe der Corona-Testation in der lnnsbrucker Markthalle eine
öffentliche Auschreibung, Angebotsauschreib~.mg, wie auch immer?
2. Wenn nein, wie kann man sich die vermeintliche Geschäftsanbahnung zwischen der
Markthallen - Betriebs Ges.m.b. H. und der Blue Mountain GmbH bzw. dem Betreiber der
Corona-Teststation in der Markthalle vorstellen?
3. Wie groß war bzw. ist die an die Blue Mountain GmbH bzw. anderen Betreibern der
Corona-Teststation verpachtete Mieteinheit?
4. Wann wurde der Mietvertrag zwischen den Betreibern der lnnsbrucker Markthalle und den
Betreibern der Corona-Teststation unterschrieben und über welchen Zeitraum?
5. Ist es richtig, dass die Betreiber der Corona-Teststation in der lnnsbrucker Markthalle
keinen Miet- bzw. Pachtzins entrichten mussten bzw. müssen, und wenn ja, über welchen
Zeitraum?
6. Wenn ja, warum wurde vertraglich vereinbart, dass die Betreiber der Corona-Teststation in
der lnnsbrucker Markthalle keinen Miet- bzw. Pachtzins entrichten müssen?