Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.45
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- 609 -
sehr froh darüber, also können wir uns auch
freuen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 608)
vom 14.07.2021 wird angenommen.
15.
MagIbk/5717/SR-EP-CO/1363-3
Antrag um über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung
Covid-19 Verdienstentgang gemäß Epidemiegesetz (EpiG)
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Kostenstelle in Höhe von € 30.000,-- für
"Dringliche Sicherheitsinfrastruktur für private Betreuungseinrichtungen" wird eingerichtet.
Durch die Finanzmittelumschichtung sind
keine zusätzlichen budgetären Mittel für das
Betreuungsjahr 2021/22 bzw. für das
Budgetjahr 2022 erforderlich.
GR Mag. Plach referiert den Antrag des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 18.02.2021, 20.05.2021
und 08.07.2021:
18.
16.
V-KJ 8830/2021
Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.07.2021:
Dem Abschluss der beiliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a 8-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
Die finanziellen Mittel werden als Einnahmen unter den laufenden Transferzahlungen des Landes verbucht (Vp. 2/240000861000).
17.
V-KJ 09333/2021
Änderung der Budgetmittelaufteilung der Betriebsbeiträge und Investitionsbeiträge für private Kinderbetreuungseinrichtungen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.07.2021:
Die Fördergelder aus den Bereichen Betriebsbeiträge und Investitionsbeiträge für
private Kinderbetreuungseinrichtungen werden mit Budgetjahr 2022 in einer Kostenstelle "Betriebsförderung für private Betreuungseinrichtungen" zusammengeführt. Eine
GR-Sitzung 15.07.2021
MagIbk/35293/SV-ANF/60/1
GfGR/299/2020
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich (Delegationsvereinbarung)
GR Mag. Plach referiert den Antrag des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 18.02.2021, 20.05.2021
und 08.07.2021:
Beiliegender Entwurf der Verfügung über
die Übertragung von Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich der Mag.-Abt. III,
Straßenverkehr und Straßenrecht, vom
09.07.2021 wird angenommen.
Mit dem Beschluss des Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss vom
08.07.2021 wurden noch Änderungen vorgenommen. Dabei hat man die Befristung
für einige Verordnungen gestrichen und es
wurde eine halbjährliche Berichtspflicht eingeführt.
Es geht darum, die Delegationen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung an das
Organ Bürgermeister in ein enges Korsett
zu schnüren, um eventuell offene rechtliche
Fragen zu klären. Nun haben wir eine saubere Regelung, die taxativ aufzählt, welche
Kompetenzen wir als Gemeinderat dem Organ Bürgermeister delegieren.
Weiters geht es darum, dass wir kleine unbürokratische Regelungen Herrn Bürgermeister überlassen können, aber große verkehrspolitische Maßnahmen bleiben dem
Gemeinderat als oberstes Gremium der
Stadt vorbehalten.