Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.46

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Zusätzlich gibt es nun eine halbjährliche Berichtspflicht über die vom Organ Bürgermeister erlassenen Verordnungen. Der Gemeinderat muss im Bilde sein, welche Straßenverkehrsverordnungen in diesem Sinne
erlassen wurden.
Als Vorsitzender des Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschusses bedanke
ich mich bei allen Fraktionen, die im Ausschuss vertreten sind, für die konstruktive
Zusammenarbeit. Besonders danke ich der
gesamten Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, für die Begleitung dieses Prozesses.
GR Mayer: Warum gibt es eine halbjährliche Berichtspflicht, anstatt zu fordern, dass
in kürzeren Intervallen berichtet wird? Wenn
im Jänner präsentiert wird, was im Juni umgesetzt wurde, ist das ein viel zu langer
Zeitraum.
GR Mag. Plach: Danke für diese Frage. Ursprünglich hat es eine jährliche Berichtspflicht gegeben. Nun haben wir uns auf
diese Zeitspanne geeinigt, weil die Gefahr
von Verordnungen, die dem Gemeinderat
zuwiderlaufen, sehr klein ist. Der Großteil
der Verordnungen, die an das Organ Bürgermeister delegiert wurden, sind Verordnungen, bei denen es um bauliche Maßnahmen geht. Sie müssen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden.
Sollte eine Verordnung erlassen werden,
die nach der persönlichen Wahrnehmung
eines/einer Mandatares/Mandatarin gegen
den Willen des Gemeinderates verstößt, ist
es natürlich allen MandatarInnen möglich,
dies dem Gemeinderat zu melden. Ich
glaube, wir haben einen guten Kompromiss
gefunden, indem eine halbjährliche Berichtspflicht eingeführt wird.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses (Seite 609) vom
18.02.2021, 20.05.2021 und 08.07.2021
wird angenommen.
GR Mag. Stoll referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen vom 06.07.2021 und vom
15.07.2021:

GR-Sitzung 15.07.2021

19.

Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 06.07.2021

19.1

Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2021

19.1.2 Sonstige Einrichtungen, Transfers
an Beteiligungen
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Die über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung für sonstige Einrichtungen, Transfers an Beteiligungen in Höhe von
€ 72.600,-- wird genehmigt.
19.1.6 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Kapitaltransfer an Beteiligungen der
Gemeinde (IA)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
FRITZ, 9 Stimmen):
Die über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB) für den Kapitaltransfer an Beteiligungen der Gemeinde (IA) in Höhe von € 1.671.700,-- wird
genehmigt.
19.1.7 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Kapitaltransfer an Beteiligungen der
Gemeinde (IA)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Die über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB) für den Kapitaltransfer an Beteiligungen der Gemeinde (IA) in Höhe von € 82.600,-- wird
genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die über- und außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2021 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß
Beilage genehmigt.