Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.246
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eine dementsprechende politische Weisung ihrerseits bzw. der ressortzuständigen Ver- .
kehrsstadträtin ausschließen?
15. Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass die Stadt Salzburg im Gegensatz zur Stadt Innsbruck die Ausstellung von Anwohnerparkkarten nicht versagt, obwohl im Salzburger Bautechnikgesetz eine beinah idente Vorschrift - wie in der Tiroler Bauordnung - verankert ist?
16. Warum wollen Sie das ,,Anwohnerparken" in der Innenstadt bzw. generell in Innsbruck
mittels der geplanten Gebührenerhöhung diesbezüglich der Bevölkerung finanziell erschweren, und das in ohnehin für die Menschen schwierigen Zeiten, in welchen sie unter massiven
Gebührenerhöhungen, hohen Wohnungsmieten, erhöhten Lebensmittelpreisen etc. leiden,
und nicht jeder über das Privileg eines privaten Parkplatzes vor dem eigenen Haus verfügt?
.
17. In welcher Höhe soll die Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkkarten bzw. Ausnahmegenehmigungen stattfinden? (Bitte um konkrete Aufstellung je nach Ausnahmegenehmigung)
18. Die Referatsleiterin für Parkraumbewirtschaftung beruft sich in ihrem Schreiben an die
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck auch auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.05.2011, 2010/02/002, in welchem feststellt wird, dass die Anmietung
eines verfügbaren Abstellplatzes im Hinblick auf die von einem Antragsteller zu tragenden
ortsüblichen Kosten für ein Kraftfahrzeug zumutbar ist. Sie teilt aber nicht mit, dass jedoch
unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit vorzunehmende Relation der Einkommens- und
Vermögenssituation des Bf zu den - die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung übersteigenden - Kosten der Anmietung eines Abstellplatzes herzustellen ist.
- Frage: Aufgrund welcher Grundlage, Verordnung etc. wird seitens des Referats Parkraumbewirtschaftung unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit. vorzunehmende . Relation der
Einkommens-· und Vermögenssituation des Betroffenen zu den - die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung . übersteigenden - Kosten der Anmietung eines Abstellplatzes hergestellt? (Erkenntnis Verwaltungsgerichtshof 27.05.2011, 2010/02/002)
19. In welchen Tiroler Gemeinden bzw. Städten außer Innsbruck wird den Antragstellern von
Anwohnerparkkarten (=Ausnahmegenehmigung) selbige aufgrund einer "Rechtsdeutung" der
TBO bzw. Anwendung der TBO noch versagt? (Bitte um detaillierte Aufstellung der Tiroler
Städte und Gemeinden)
20. Über wie viele Anwohnerparkplätze verfügte bzw. verfügt die Stadt lnn~bruck 2012,
2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, und 2021 mit Stand 30. September 2021? ·
(Bitte um Aufstellung pro Jahr)
21 . Wie viele Anwohnerparkplätze würden im Falle einer autofreien Innenstadt (Pläne lnnsbrucker Grüne) vernichtet?
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Folgende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte unterstüzen dies DRINGENDE ANFRAGE
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