Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.314
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Frage 11:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 12:
Wenn nein, welche Schritte setzen Sie als Bürgermeister, um die vermeintlich vorliegende unrichtige "Rechtsdeutung" der Mag.-Abt. III, Parkraumbewirtschaftung,
zu korrigieren bzw. zu konkretisieren - mit der Zielsetzung, zukünftige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen?
Antwort:
Dies ist im Hinblick auf die Antwort zu Frage 6 nicht notwendig.
Frage 13:
Wer trägt für das vermeintliche ungerechtfertigte Versagen der Ausstellung einer
Anwohnerparkkarte ressortbedingt die politische Verantwortung - und welche politischen Konsequenzen sind damit verbunden?
Antwort:
Es liegt kein "ungerechtfertigtes Versagen" vor.
Frage 14:
Im Schreiben vom 25.08.2021 teilt die Referatsleitung der Mag.-Abt. III, Parkraumbewirtschaftung, konkret mit, dass gemäß § 45 Abs. 4 StVO und § 6 Abs. 1 Tiroler
Parkabgabegesetz AnwohnerInnenparkkarten (= Ausnahmegenehmigung) bei
Vorliegen folgender Voraussetzungen ausgestellt werden. - Frage:
Wie kann es dann sein, dass die Ausstellung von Anwohnerkarten gemäß Tiroler
Bauordnung § 8 Abs. 3 (???) laut Referatsleitung der Mag.-Abt. III, Parkraumbewirtschaftung, im Auftrag des Bürgermeisters und im Wissen der ressortverantwortlichen PolitikerInnen zum Nachteil der AntragstellerInnen versagt wird?
Antwort:
Die Ausstellung wird nicht auf Grund der Tiroler Bauordnung (TBO) oder im
Auftrag des Bürgermeisters oder einer/s ressortverantwortlichen Politikers/in versagt, sondern MUSS behördlich versagt werden bei Nichtvorliegen der bundes- und landesgesetzlich festgelegten Voraussetzungen (StVO
und Tiroler Parkabgabegesetz). Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 15:
Können Sie als Bürgermeister, welcher die Auffassung vertritt: (Interview Servus
TV vom 29.09.2021 – Bericht: Innsbruck: Parkplatz-Mangel sorgt für Ärger bei Anrainern) "Wenn der Weg zum Auto etwas beschwerlicher, weil weiter ist, dann
überlegen sich die Leute mehr, gehe ich den Weg nicht doch vielleicht zu Fuß
oder fahr i mit dem Radl, und wenn man ein Auto braucht, dann ist es in vielen
Fällen sogar günstiger, entweder ein Leihauto zu nehmen oder eine Strecke mit
dem Taxi zu fahren!" [...] – eine dementsprechende politische Weisung Ihrerseits
bzw. der ressortzuständigen StRin Mag.a Schwarzl ausschließen?
Antwort:
ja
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