Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.316
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und Vermögensverhältnisse der/des Antragsstellerin/Antragstellers verzichtet werden muss.
Frage 20:
In welchen Tiroler Gemeinden bzw. Städten außer Innsbruck wird den AntragstellerInnen von AnwohnerInnenparkkarten (=Ausnahmegenehmigung) selbige aufgrund einer "Rechtsdeutung" der TBO bzw. Anwendung der TBO noch versagt?
(Bitte um detaillierte Aufstellung der Tiroler Städte und Gemeinden)
Antwort:
AnwohnerInnenparkkarten werden behördlich und bescheidmäßig ausgestellt, wenn die bundes- und landesgesetzlichen Voraussetzungen gegeben
sind. Es ist nicht ausschlaggebend, wie dies andere Kommunen oder Gemeinden handhaben.
Frage 21:
Über wie viele Anwohnerparkplätze verfügte bzw. verfügt die Stadt Innsbruck
2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, und 2021 mit Stand
30.09.2021? (Bitte um Aufstellung pro Jahr)
Antwort:
Mit Stand 01.09.2021 bestanden in Innsbruck 770 Anwohnerparkplätze. Weitere Aufstellungen liegen nicht vor.
Frage 22:
Wie viele AnwohnerInnenparkplätze würden im Falle einer autofreien Innenstadt
(Pläne Innsbrucker Grüne) vernichtet?
Antwort:
Dazu liegen der Stadt Innsbruck keine Daten vor.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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2h
45 min