Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.35
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Einnahmen.
Interessentenbeiträge
Auch die Interessentenbeiträge (Ausgleichsabgabe für die Befreiung
von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellmöglichkeiten sowie
eines Spielplatzes, Erschließungs- und Gehsteigbeitrag) stellen für die
Stadt Innsbruck finanziell bedeutende Abgabenerträge dar und konnten
im Jahr 2020 aus diesem Titel insgesamt rd. € 8,1 Mio., das sind
rd. 8,0 % der Erträge aus eigenen Abgaben, als Einnahmen verbucht
werden.
5.3.2 Erträge aus Gebühren
Gebühren für die
Benützung von
Gemeindeeinrichtungen
An Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und
-anlagen hat die Stadt Innsbruck im ERA 2020 einen Betrag von gesamt rd. € 23,2 Mio. verbucht. Im Vergleich zum Vorjahr (Soll-Werte
nach der VRV 1997) waren diesbezügliche Mehreinnahmen in Höhe
von rd. € 647,1 Tsd. bzw. 2,9 % zu verzeichnen.
Die wesentlichste Einnahmequelle stellten dabei die Abfallgebühren mit
einem finanziellen Volumen in Höhe von rd. € 20,1 Mio. dar. In weiterer
Folge handelte es sich bei den Gehwegreinigungs- und Friedhofsgebühren in Höhe von rd. € 1,7 Mio. bzw. rd. € 1,4 Mio. um bemerkenswerte Erträge für die Gebietskörperschaft.
5.3.3 Erträge aus Ertragsanteilen
Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben
Die Erträge aus den Ertragsanteilen dienen der Bedeckung der allgemeinen Haushaltserfordernisse. Hierbei werden, vereinfacht dargestellt,
vorerst die Erträge der im FAG 2017 angeführten gemeinschaftlichen
Bundesabgaben (mit Ausnahme der Spielbankabgabe) dem Bund, den
Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als Gemeinde)
nach bestimmten Hundertsatzverhältnissen zugezählt. In weiterer Folge
werden jene Teile der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die auf die
Länder und Gemeinden entfallen, auf die Länder und länderweise auf
die Gemeinden nach genau festgelegten Schlüsseln aufgeteilt.
Noch vor der vertikalen Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, der länderweisen Verteilung der Länder- und Gemeindeertragsanteile sowie der gemeindeweisen Verteilung der Gemeindeertragsanteile werden verschiedene, gesetzlich definierte Vorwegabzüge (Dotierung Familienlastenausgleichsfonds und Katastrophenfonds, Finanzierung Gesundheits- und Sozialbereich sowie Krankenanstalten u.a.m.)
vorgenommen. Von den länderweise errechneten Beträgen sind insgesamt 12,8 % auszuscheiden und den Ländern (Wien als Land) zu
überweisen. Diese Mittel sind – außer in Wien – für die Gewährung von
Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt.
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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