Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.36

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Die restlichen Anteile waren als Gemeindeertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben an die Länder zu überweisen und
von diesen (außer in Wien) an die einzelnen Gemeinden wie folgt aufzuteilen:
Ergebnisrechnung
Erträge aus Ertragsanteilen
(Beträge in Euro)
RA 20191

Differenz

866.988,00

1.250.494,00

-383.506,00

Ausgleichs-Vorausanteil

25.191.181,00

24.450.862,08

740.318,92

Kopfquote

161.812.435,65

180.650.079,34

-18.837.643,69

Gesamtsumme

187.870.604,65

206.351.435,42

-18.480.830,77

Mittelaufbringung
Spielbankabgabe

RA 2020

Spielbankabgabe

Der Reinertrag der Spielbankabgabe ist auf den Bund, auf die Länder
(Wien als Land) und auf die Gemeinden aufzuteilen. Die Aufteilung auf
die Länder und Gemeinden hat nach dem örtlichen Aufkommen zu erfolgen, wobei „die Aufteilung des Gemeindeanteiles … ausschließlich
auf jene Gemeinden zu beschränken ist, in denen eine Spielbank betrieben wird“.

Vorausanteile zum
Ausgleich für Mindereinnahmen aus der
Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels

Die Vorausanteile zum Ausgleich für Mindereinnahmen aus der Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels sind auf die seinerzeitige Umwandlung von Bedarfszuweisungen gemäß FAG 2005 in Ertragsanteile zurückzuführen und erhalten jene Gemeinden, die aus der
im Jahr 2011 erfolgten Umstellung Verluste erleiden.

Kopfquote

Nach Berechnung und Abzug der Spielbankabgabe bzw. des Ausgleich-Vorausanteiles war der noch verbleibende Betrag an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu verteilen.

Höhe der Erträge an
Ertragsanteilen

Konnten aus diesem Topf im Jahr 2016 noch rd. € 180,8 Mio. lukriert
werden, waren im Jahr 2017 rd. € 2,6 Mio. an Mehreinnahmen zu verbuchen. In den Finanzjahren 2018 und 2019 konnten weitere Steigerungen der Einnahmen von rd. € 9,9 Mio. bzw. € 13,1 Mio. gegenüber
den Vorjahren erzielt werden. Im Jahr 2020 beliefen sich die Erträge
aus den Ertragsanteilen auf insgesamt rd. € 187,9 Mio. und waren somit
im Vergleich zum Vorjahr Mindereinnahmen von rd. € 18,5 Mio. zu verzeichnen.
5.3.4 Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel

Gesetzliche
Grundlage

Wie bereits erwähnt, werden im Rahmen des Verteilungsprozesses der
Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von den
länderweise errechneten Beträgen 12,8 % ausgeschieden und den
Ländern überwiesen. Hierbei handelt es sich um die so genannten Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, welche für die Gewährung von Be-

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Soll-Werte nach VRV 1997
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….

Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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