Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.37
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darfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt
sind.
GemeindeBedarfszuweisungsmittel
Aus diesem Titel war im EVA 2020 ein Betrag von rd. € 10,0 Mio. veranschlagt; im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 konnte jedoch
ein um € 800,0 Tsd. erhöhter Betrag verbucht werden. Im Konnex damit
hat das Land Tirol nachweislich der Stadt Innsbruck ab dem Finanzjahr
2020 zum einen eine gegenüber dem Vorjahr erhöhte Bedarfszuweisung in Höhe von gesamt € 10,5 Mio. und zum anderen „aus dem Titel
Infrastrukturförderung“ jährlich ein Betrag von € 0,3 Mio. zugesagt und
die erhöhte Bedarfszuweisung für das in Rede stehende Finanzjahr
auch ausbezahlt. Die der Stadt Innsbruck zugesprochenen GemeindeBedarfszuweisungsmittel in Höhe von € 10,8 Mio. sind zur Finanzierung
verschiedener Vorhaben und Anschaffungen verwendet worden.
COVID-19Sonderförderung
Darüber hinaus hat das Land Tirol der Stadt Innsbruck für das Jahr
2020 eine Bedarfszuweisung mit der Bezeichnung „COVID-19Sonderförderung“ in Höhe von rd. € 2,5 Mio. ausgezahlt und sind diese
Mittel im betreffenden Jahr für die Instandsetzung, Instandhaltung und
Sanierung von Volks- und Mittelschulen sowie Kindergärten eingesetzt
worden. Diesbezüglich ist der Stadt Innsbruck für den Zeitraum 2020
bis 2022 vom Land Tirol eine finanzielle Unterstützung in Höhe von
€ 12,0 Mio. in Aussicht gestellt worden.
Finanzzuweisung zur
Stärkung der Liquidität
Zudem hat das Land Tirol den Gemeinden zugesichert, zur teilweisen
Kompensation im Zusammenhang mit den erheblichen Einnahmenrückgängen im Jahr 2020 (insbesondere bei den Zuwendungen aus
Ertragsanteilen) bzw. zur Stärkung ihrer Liquidität eine Finanzzuweisung in Höhe von € 30,0 Mio. zu gewähren. Aus diesem Titel hat die
Stadt Innsbruck für das Finanzjahr 2020 eine (weitere) Sonderförderung
in Höhe von rd. € 6,1 Mio. erhalten.
5.3.5 Einnahmenquerschnitt
Erträge aus eigenen
Abgaben, Gebühren
und Ertragsanteilen
Die Summe der im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 ausgewiesenen Erträge aus eigenen Abgaben und Erträge aus Gebühren
sowie Erträge aus Ertragsanteilen beläuft sich auf insgesamt
rd. € 311,6 Mio. und hat sich gegenüber dem EVA um rd. € 6,6 Mio.
bzw. rd. 2,2 % erhöht.
Im Vergleich zu den Vorschreibungen des Vorjahres war eine Reduzierung der in Rede stehenden Erträge (insbesondere aufgrund des Rückganges bei den Erträgen aus Ertragsanteilen) um rd. € 17,6 Mio. oder
rd. 5,3 % zu verzeichnen.
Einnahmenverhältnis
Das Verhältnis der Beiträge aus Ertragsanteilen zu den Erträgen aus
eigenen Abgaben und Gebühren hat sich im Prüfungsjahr 2020 gerundet auf 60,3 % zu 39,7 % belaufen. Auf das Vorjahr Bezug nehmend
betrug die Relation 62,7 % zu 37,3 %.
Abschließend hielt die Kontrollabteilung noch fest, dass die im Jahr
2020 ausgewiesenen Erträge aus eigenen Abgaben und Gebühren
(MVAG 2111 und 2113) sowie aus Ertragsanteilen (MVAG 2112)
rd. 74,2 % der im ERA 2020 ausgewiesenen finanzwirksamen Perso-
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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