Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.68
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liche Aufwendungen im Rechnungsabschluss einflossen, jedoch nicht
im Kassenabschluss des Rechnungsabschlussentwurfes 2020 aufgenommen wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl künftig sämtliche (bekannte) Konten – die
auf die Stadt Innsbruck lauten – und bei denen finanzielle Transaktionen stattfinden oder zum 31.12. einen Kontostand ausweisen – im Kassenabschluss aufzunehmen.
Im Anhörungsverfahren übermittelte das Amt für Rechnungswesen eine
Liste mit Konten, die zukünftig berücksichtigt werden.
Zahlungsmittelreserven
– Empfehlung
Hinsichtlich der Zahlungsmittelreserven zeigte sich, dass in verschiedenen Darstellungen des Rechnungsabschlussentwurfes (Kassenabschluss, Verprobung des Kassenbestandes sowie der Anlage über
Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven) unterschiedliche Zahlungsmittelreserven ausgewiesen wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl künftig die Zahlungsmittelreserven in den
unterschiedlichen Darstellungen abzugleichen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, die Empfehlung der Kontrollabteilung künftig umzusetzen.
7 Vermögenshaushalt
Aufbau der
Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung ist gemäß § 18 VRV 2015 in
Vermögen,
Sonderposten erhaltene Investitionszuschüsse,
Fremdmittel und
Nettovermögen (Ausgleichsposten) zu gliedern.
Kurz- und langfristige(s) Vermögen und
Fremdmittel
Das Vermögen sowie die Fremdmittel sind jeweils getrennt als kurzfristige(s) bzw. langfristige(s) Vermögen bzw. Fremdmittel auszuweisen.
Ausweis des
Nettovermögens
Der Ausweis des Nettovermögens ist zumindest auf den Saldo der Eröffnungsbilanz, das kumulierte Nettoergebnis, die Haushaltsrücklagen,
die Neubewertungsrücklagen und die Fremdwährungsumrechnungsrücklagen aufzugliedern.
Wirtschaftliches
Eigentum
Gemäß § 19 VRV 2015 sind die Vermögenswerte dann im Vermögenshaushalt zu erfassen, wenn die Stadt zumindest wirtschaftliches Eigentum daran erworben hat. Wirtschaftliches Eigentum liegt vor, wenn die
Stadt wirtschaftlich wie ein Eigentümer über eine Sache herrscht, indem
sie diese besitzt, gebraucht, die Verfügungsmacht darüber ausübt und
das Risiko ihres Verlustes sowie ihrer Zerstörung trägt.
Erfassung von Zu- und
Abgängen, Wert und
Wertveränderungen
Die Vermögensbestandteile sind in der Anlagenbuchhaltung systematisch zu erfassen, wobei der Bestand sowie die Zu- und Abgänge nach
Wert und Wertveränderung (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
Abschreibung und Buchwert) nachzuweisen sind.
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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