Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.102

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2000er-Jahren wurde überlegt, was wir aus
dem Areal machen können. Es ist lange vor
meiner Zeit als Zuständiger für die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, darüber diskutiert worden. Im
Wesentlichen ist ein Konsens sowohl mit
den BauträgerInnen als auch innerhalb der
Fraktionen des Gemeinderates erzielt worden.
Man wollte die Südtirolersiedlungen zu
einem Teil im Urzustand als stadt- und architekturgeschichtliches Zeichen erhalten,
auch wenn sie einer sehr problematischen
Zeit entstammen. Die städtebaulichen Überlegungen, die dazu geführt haben, dass die
Siedlungen so aussehen wie sie aussehen,
wollten wir als einen Teil der Stadtgeschichte in einem liebevoll renovierten
Punkt original erhalten.
Es gibt Teile, die schon lange weiterentwickelt, aufgestockt, renoviert wurden. Diese
Teile bleiben wie sie sind. Es gibt aber
einige, die sich hervortun, weil sie erstens
niedrig sind, zweitens auf Flächen stehen,
die heute sehr innenstadtnah liegen und
zum Teil eine sehr schlechte Bausubstanz
haben. Dort arbeiten wir mit Abbruch und
Neubau.
Da hat man sich auf drei Schwerpunkte geeinigt: Pradl-Ost, also östliche Gumppstraße, der ehemalige Pradler Saggen, wo
nun schon ein Teil im Neubau zu besichtigen ist und der ehemalige Eichhof. Immer
wurde in den Wettbewerben, die wir dazu
ausgelobt haben, darauf geachtet, die wesentlichen Qualitäten dieser Siedlungen, die
Durchgrünung zu erhalten.
Was wir in der Planung geschafft haben, sowohl in Pradl-Ost als auch im Pradler Saggen und beim Eichhof, ist im Durchschnitt
eine Verdoppelung der Wohnnutzfläche bei
gleichbleibendem Fußabdruck. Es wird also
kein Zentimeter Grünfläche verbaut, sondern durch Abbruch und Neubau die höhere
Wohnnutzfläche geschaffen.
Ich knüpfe daran an, was GR Mag. Plach zu
seinem früheren Antrag gesagt hat. Das
brauche ich nicht zu wiederholen. Die geförderte Wohnnutzfläche brauchen wir ganz
dringend für unsere BürgerInnen. Bei den
großen Umstrukturierungsprojekten können
wir viel zusätzlichen Wohnraum schaffen,
ohne Grünflächen zu verbauen.
GR-Sitzung 17.11.2021

Das trifft auch auf den Eichhof zu. Ich verweise dazu auf einen kürzlich erschienenen
Leserbrief in der Tiroler Tageszeitung (TT)
der planenden ArchitektInnen. Es war genau ihr Planungskonzept, zusätzlichen
Wohnraum höchster Qualität unter Erhaltung der Grünflächen zu schaffen.
Das Projekt dieser ArchitektInnen hat auch
den wunderbaren Vorteil, dass es sehr gut
modular verwirklichbar ist. Das heißt, dass
man es wirklich Stück für Stück umsetzen
kann, bis hin zum historischen Zentrum des
Eichhofs, den Gebäuden in der Mitte, die
vermutlich noch mindestens ein Jahrzehnt
oder länger so stehen bleiben.
Nach dem Wettbewerb hatten wir schon
den Masterplan, wie es dort weitergehen
kann und soll. Das jetzt alles einzustampfen
beziehungsweise umzustellen, ist in meinen
Augen grober Unfug. Dieses Projekt werden
wir weiter Schritt für Schritt verwirklichen, so
wie es bereits jetzt geschieht.
Dabei muss, weil es sowohl gesetzlich geboten als es auch die Haltung der IIG ist,
Rücksicht auf die MieterInnen der Wohnungen mit MieterInnenschutz genommen werden. Denen müssen wir entgegenkommen,
mit denen werden wir uns friedlich einigen
müssen oder wir werden einfach nicht neu
bauen können.
Durch die Zeit, die das braucht, entsteht natürlich gerade in Gebäuden, wo die Mehrheit der MieterInnen schon abgesiedelt ist,
vorübergehend ein Leerstand. Die Geschichte, dass insgesamt 500 städtische
Wohnungen bester Qualität, die morgen besiedelbar wären, leer stehen, verweise ich
natürlich ins Reich der Märchen.
Die IIG hat schon lange den Auftrag, wenn
aufgrund von Abbruch- und Neubauplänen
ein Leerstand wegen der Umsiedlung der
BestandsmieterInnen entsteht, von Fall zu
Fall Zwischennutzungen zu überlegen. Dabei ergibt sich aber immer die Frage, wie es
um die Qualität der bereits geräumten Wohnungen steht. Muss man für eine Zwischennutzung über zwei Jahre eine Generalsanierung durchführen oder ist die Wohnung in
einem Zustand, dass man sie wirklich von
heute auf morgen mit einem befristeten
Mietvertrag vergeben kann?