Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.276
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Frage 48:
In welchem Zeitraum wurden diese geplant und umgesetzt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 46.
Frage 49:
Wurde bei diesen Radwegen/-streifen das KFV miteinbezogen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nein. Die Fachkompetenz liegt bei den einzelnen Ämtern und der Polizei. Die
Projekte werden einem Ermittlungsverfahren unterzogen, bei dem die
Fachämter, Sachverständige, Organisationen und die Polizei das Projekt beurteilen und dazu Stellung nehmen.
Frage 50:
Wenn nein, warum werden so wichtige Maßnahmen für die Sicherheit und Mobilität von Kindern im Straßenverkehr nicht regelmäßig (entlang der neuen Straßenbahnlinien wurde der Straßenraum im Jahr 2018! komplett aufgerissen und neu
"gestaltet") mitgeplant und umgesetzt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 57.
Frage 51:
Wenn nein, wer bzw. welche Gremien sind für die Planung und Umsetzung zuständig und letztverantwortlich?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 57.
Frage 52:
Werden bei und um Bildungseinrichtungen ausreichend Fahrradabstellbügel angebracht?
Antwort:
Die Berücksichtigung von Abstellanlagen wie auch Parkplätzen hat durch
den Bauträger zu erfolgen. Nur dieser kann den Bedarf feststellen.
Frage 53:
Wenn ja, in welcher Form wird die erforderliche Anzahl berechnet?
Antwort:
Die erforderliche Anzahl muss vom Bauwerber ermittelt werden und wird im
Zuge des Bauvorhabens geprüft. Zur Ermittlung gibt es einschlägige Literatur (z. B. Fahrradstellplatzverordnung).
Frage 54:
Wenn ja, bei und um welche Bildungseinrichtungen wurden diese in welcher Anzahl umgesetzt?
Antwort:
Die Verantwortung liegt beim/bei der Bauwerber/in.
Frage 55:
Wenn nein, warum nicht, welche Kriterien werden für eine negative Entscheidung
herangezogen?
Antwort:
entfällt
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