Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.58
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42.
KA 6738/2022
Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2021 der Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Beiliegender Kurzbericht vom 23.09.2022
wird zur Kenntnis genommen.
43.
KA 4882/2022
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck, I.
Quartal 2022
Beschluss (einstimmig):
Beiliegender Kurzbericht vom 15.06.2022
wird zur Kenntnis genommen.
44.
KA-03099/2022
Bericht über das Ergebnis der
vom gemeinderätlichen Kontrollausschuss erteilten Prüfaufträge
betreffend Dienstpostenpläne sowie Sonder- und Werkverträge der
Stadt Innsbruck in Zusammenschau mit der Prüfung von Teilbereichen des Amtes für Personalwesen
GR Depaoli: Wie schon vorher ausgeführt,
ist das ein Prüfantrag, den der Kontrollausschuss verfasst hat. Wie man gesehen hat,
ist der Bericht ziemlich umfangreich und die
Beauftragung nicht die schlechteste Idee
gewesen.
Mittlerweile gab es dazu bereits drei Sitzungen des Kontrollausschusses, damit wir entsprechend viele Informationen bekommen.
Was da zutage getreten ist, kennen alle GemeinderätInnen.
GR Onay: Ich beantrage, jetzt die Sitzung
zu unterbrechen, denn wir haben nur noch
15 Minuten bis zur Mittagspause. Da werden wir nicht fertig und die Diskussion wird
unterbrochen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Es sind noch
25 Minuten bis zur Mittagspause. Wir haben
bei dieser Tagesordnung keine Zeit zu verschenken, daher fahre ich mit der Sitzung
fort.
GR-Sitzung 25.10.2022
GR Mag. Plach: Wir haben einen Bericht
vor uns liegen, der in Sachen Personalpolitik aus meiner Sicht bezeichnend ist. Einerseits ist dies die Personalführung des Herrn
Bürgermeisters, andererseits sind es die
Vorgänge im Rathaus, die sich schon seit
einiger Zeit etabliert bzw. in den letzten Jahren an neuer Qualität gewonnen haben.
Herr Bürgermeister hat, das ist aus den Unterlagen, die dem Kontrollausschuss und
nun auch dem Gemeinderat vorliegen, ersichtlich, in seinem engsten Umfeld MitarbeiterInnen mit mehr als großzügigen Zulagen bedacht. Dabei wurde vergessen, Zulagen zu aliquotieren oder interne Höchstgrenzen der jeweiligen Zulagen zu beachten.
Dies beruht auf sondervertraglichen Grundlagen ohne auf das übliche Gehaltsschema
Rücksicht zu nehmen. Es ist mittlerweile darauf werde ich später noch eingehen - bei
weiten Teilen der Belegschaft sehr nachvollziehbar, aber bei einigen stellt es einem die
Haare zu Berge. Der Kontrollbericht beleuchtet auch die Frage, ob Herr Bürgermeister das darf und wie es um die rechtlichen Grundlagen dafür aussieht?
Ja, wir haben festgestellt, es ist rechtlich zulässig. Der § 80 des Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetzes (I-VBG) lässt es zu.
Ich glaube aber, und das ist schon etwas,
das wir uns als Politik hinter die Ohren
schreiben sollten, nicht die Grenzen des
rechtlich Möglichen sind der Maßstab, an
dem wir uns messen sollten, sondern die
Verhältnismäßigkeit und den Anstand gegenüber den hunderten MitarbeiterInnen,
die nach Schema bezahlt werden. Das ist
der Maßstab und darum geht es!
Ich möchte ein paar Beispiele bringen, um
zu verdeutlichen, worüber wir hier reden.
Was denkt sich eine Kindergartenassistentin, die laut Schema des I-VBG brutto
€ 1.780,30 Einstiegsgehalt hat, wenn sie
mitbekommt, dass es MitarbeiterInnen gibt,
allen voran im Büro des Bürgermeisters, die
mehr als ihr gesamtes Bruttogehalt nur an
sondervertraglichen Zulagen beziehen?
Was denkt sich beispielsweise eine Mitarbeiterin der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, die mit einem Durchschnittsgehalt ihre
Familie über die Runden bringen muss,